Gesetzlich versicherte Patient*Innen, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, haben seit dem 1. Oktober 2016 einen Anspruch auf Erstellung und AushĂ€ndigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ărztin oder ihren Arzt. (SpĂ€ter wird es auch zusĂ€tzlich den elektronischen Medikationsplan auf der e-Gesundheitskarte geben)
(Bundesgesundheitsministerium)