Das kann passieren muss aber nicht. Natürlich hatte ich in dieser Angelegenheit wieder mal eine Glückssträhne …
Die Gefahr mit oder durch die Depression in eine soziale Abstiegsspirale zu gelangen, erhöht sich mit der Länge und Schwere der Depression.
Ich durfte das volle Programm genießen…
Die Spirale in den sozialen Abgrund kann sich so gestalten
Man ist arbeitsunfähig.
Für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren erhält man Krankengeld. Dabei werden Lohnfortzahlungszeiten (LFZ ) abgezogen, d.h. wenn man 6 Wochen LFZ hatte erhält man noch für 72 Wochen Krankengeld.
In diesem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit (also Krankschreibung) muss man nach einigen Wochen zum Medizinischer Dienst (MDK) der Krankenkasse, dieser ist der sozialmedizinische Beratungs‑ und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken‑ und Pflegeversicherung.
Nun mit Beratung war da eigentlich nichts…
Ich musste selber zweimal zum Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK).
Beim ersten Mal dauerte das Gespräch nur wenige Minuten und mir wurde mitgeteilt, ich sei 6 Stunden arbeitsfähig.
Ich habe dann einen formlosen Widerspruch eingelegt und mein Psychiater war so nett und hat diesen medizinisch begrĂĽndet.
Der Widerspruch kam dann nach einigen Wochen ohne Probleme durch.
Beim meinem zweiten MDK-Termin habe ich vorab ein Attest von meinem Arzt mitgenommen und dieses Gespräch dauerte diesmal ca 20–25 Minuten und ich war doch tatsächlich krank!
Die Krankenkasse, sowie der MDK sind ein Wirschaftsunternehmen und wollen die eigenen Kosten so gering wie möglich halten, der Kranke ist nicht sonderlich von Interesse, man kann nur hoffen, dass man zu einem kompetenten Arzt oder Ärztin kommt.
Natürlich erhält man in der Zeit des Widerspruches kein Krankengeld, da das eh nicht so hoch ist und wenn man länger krank ist, kaum noch Geld zur Verfügung hat, war das für einen Depressiven nicht gerade förderlich.
Meine »hilfsbereite« Betriebskrankenkasse, überwies mein Krankengeld wohl nach Lust und Laune, mal war es am 8., am 14. oder am 19. des Monats auf mein Konto, logischerweise musste ja am 1. des Monats die Miete gezahlt werden – nur funktionierte das so nicht.
Zum damaligen Zeitpunkt lebten wir nur von meinem Krankengeld (Mein Mann hatte eigene Probleme).
In meiner schwer depressiven Phase hatte ich nun wirklich keinen Nerv, mich mit meiner BKK auseinanderzusetzen…
Mal sagte die BKK, das Krankengeld sei schon längst überwiesen, mal war angeblich der Krankengeld-Auszahlschein nicht bei ihnen eingetroffen …
Es kam was kommen musste, die KĂĽndigung der Wohnung, wegen nicht gezahlter drei Monatsmieten.
Zum GlĂĽck habe ich es kurz vorher noch geschafft, mich um einen gesetzlichen Betreuer zu kĂĽmmern.
(Näheres dazu kommt in einem anderen Artikel)
Einige Monate bevor das Krankengeld auslief, habe ich mit meinem Betreuer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der deutschen Rentenversicherung gestellt.
Nach einigen Wochen muss man dann zum Gutachter der Rentenversicherung. In der Regel gilt der Spruch »Reha geht vor Rente«, sollte ich auch machen – habe ich aber nicht. (meine persönliche Situation lies das nicht zu). Die Erwerbsunfähigskeitsrente wurde befristet auf 2 Jahre genehmigt.
Da ich mit 39 Jahren relativ jung war und auch einige Jahre studiert hatte, fiel die Rente recht niedrig aus – Arbeitslosengeld-2-Niveau.
Leider erhielt mein Partner in diesem Zeitraum auch nur Arbeitslosengeld 2, was die Situation nicht wirklich verbesserte.
In dieser Zeit konnte man gerade so ĂĽberleben.
Die Kündigung der Wohnung wurde zurückgenommen und die rückständige Miete in Raten bezahlt.
Seit mein Mann einen Job hat, geht es ganz langsam aufwärts…