Medizinischer Dienst (MDK) der Krankenkasse? Welche Rechte habe ich?
âDer Medizinische Dienst der Krankenversicherungâ (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und in jedem Bundesland als eigenstÀndige Arbeitsgemeinschaft organisiert (in Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Medizinische Dienste: den MDK Nordrhein und den MDK Westfalen-Lippe).
Wenn man lÀnger krank geschrieben ist, wird man von der Krankenkasse aufgefordert, sich beim MDK vorzustellen, zwecks Begutachtung der ArbeitsfÀhigkeit.
Die Krankenkasse, sowie der MDK sind ein Wirschaftsunternehmen und wollen die eigenen Kosten so gering wie möglich halten, der Kranke ist nicht sonderlich von Interesse, man kann nur hoffen, dass man zu einem kompetenten Arzt oder Ărztin kommt.
- Man kann auch einen Verwandten oder Bekannten mit zum GesprÀch nehmen
- Man hat das Recht, sich das Gutachten aushÀndigen zu lassen
- Man kann gegen das Gutachten einen formlosen Einspruch einlegen, eine medizinische BegrĂŒndung sollte umgehend vom behandelnden Psychiater erfolgen.