In vielen Foren liest man, dass Patienten recht flott von ihrer Krankenkasse angerufen werden, wenn sie schon kurz wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig sind.
Viele Patienten fühlen sich so sehr unter Druck gesetzt, was wohl auch gewollt sein dürfte.
Man muss sich nicht mit den Mitarbeitern der Krankenkasse telefonisch auseinandersetzen.
Bei Rufnummernübermittlung, einfach nicht dran gehen, notfalls Telefon abstellen, moderne Telefone haben da noch andere Optionen.
Man muss der Krankenkasse seine Telefonnummer auch nicht mitteilen.
Mit Ämtern und Behörden am Besten nur schriftlich verkehren, dann hat man auch ein Schriftstück als Beweis.
Man könnte auch ein Schriftstück verfassen, das man der Krankenkasse untersagt, sich telefonisch zu melden, eben weil man psychisch krank ist. (Sonst könne ja das Befinden noch viel schlimmer werden)
Fragen die mit der Arbeitsunfähigkeit zu tun haben, sind bitte an den behandelnden Facharzt zu richten oder an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse.
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