Wie beantragt man eine Erwerbsminderungsrente?

Ich beziehe aufgrund meiner rezidivierenden (wiederholte) depressiven Störung, gegenwärtig schwere Episode (F33.2 und Dysthymie) eine befristete Erwerbsminderungsrente.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente ab dem 01.01.2001

Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Grundsätzlich ist ein Antrag zu stellen, um Leistungen zu erhalten. Man erhält diese Leistungen nicht automatisch, auch wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Die Rente wegen Erwerbsminderung wird in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gezahlt.

Bei einer Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden erhält man die volle Rente.
Eine halbe Rente bekommt man, wenn man 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten kann.
Wenn man über 6 Stunden arbeiten kann, dann erhält man keine Rente

Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres hat man einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn folgende Punkte zutreffen:

Man ist voll oder teilweise erwerbsgemindert.

  • Man hat vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, auf die Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Ersatzzeiten und Monate aus dem Versorgungsausgleich und Zeiten aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung angerechnet werden.
  • Man hat in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt. Der Fünf-Jahreszeitraum wird unter bestimmten Voraussetzungen verlängert.
  • Oder man hat bereits vor dem 1.1.84 die allgemeine Wartezeit erfüllt und hat ab Januar 1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung ein lückenloses Rentenkonto.

Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich als Zeitrenten gezahlt.

Eine von Anfang an unbefristete Rente soll es nur noch dann geben, wenn davon auszugehen ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr behoben werden kann.

Nach Ablauf der Zeitrente wird der Gesundheitszustand überprüft und die Rente dann gegebenenfalls weiter bewilligt. Die Zeitrente wird immer nur für längstens drei Jahre bewilligt und kann auf höchstens neun Jahre verlängert werden.

Sollte sich der Gesundheitszustand bis dahin nicht gebessert haben, erhält der Versicherte dann die Rente unbefristet.
Da die Bearbeitung eines Rentenantrages bzw. eine Verlängerung der Erwerbsminderungssrente durch den Rentenversicherungsträger einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte man den Verlängerungsantrag ca. 4 Monate vor Ablauf der befristeten Rente stellen.

Sollte die Rente zu gering sein (das passiert häufig, wenn man schon in jungen Jahren eine Rente beantragen muss), kann man auch Grundsicherung beantragen.

Weitere Informationen findet man bei der Deutsche Rentenversicherung.

Wann beantragt man eine Erwerbsminderungsrente?

Entweder nach Aufforderung von der Krankenkasse oder selber, wenn sich der psychische (und oder körperliche) Zustand nicht gebessert hat und man einige Monate vor der Aussteuerung der Krankenkasse steht.

Woher bekommt man den Antrag?

Den Rentenantrag bekommt man u.a. direkt beim Rentenversicherungsträger, abholen oder auf dem Postweg anfordern. Die entsprechenden Formulare kann man sich auf der Webseite herunterladen.

Welche Unterlagen benötigt man?

Von dem Rentenversicherungsträger erhält man auf Antrag den sogenannten Versicherungsverlauf (oder auf der Webseite einen Versicherungsnachweis anfordern) zugesandt, indem die Versicherungszeiten aufgelistet sind. So kann man ersehen, ob die gespeicherten Zeiten erfasst oder auch noch Lücken vorhanden sind, die man dann durch eigene Unterlagen /Sozialversicherungsnachweise, Schul-und Ausbildungszeiten etc.) belegen und ergänzen kann. Das nennt man dann auch Kontenklärung.

Ansonsten benötigt man seinen Personalausweis, die Bankverbindung, eine Auflistung der behandelnden Ärzte/Klinikaufenthalte und sofern vorhanden, den Schwerbehindertenausweis.

Fehlende Unterlagen kann man nachreichen.

So ein Rentenantragsverfahren kann mehrere Monate dauern, auch muss man in der Regel zu einem Gutachter und eine Rehabilitation mitmachen.

Bei einem positiven Rentenbescheid, erhält man die Rente rückwirkend, ab Antragstellung auf das Bankkonto ausgezahlt.

Auszahlung der Rente

Versicherte die erstmalig ab dem 1.4.2004 eine Rente bekommen, erhalten die Rentenzahlung erst am Monatsende.

Die Höhe der Rente

Die Höhe der Rente richtet sich nach den eingezahlten Rentenbeiträgen. Auch werden Zeiten der Krankheit, der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Schulausbildung berücksichtigt (Nachweis erforderlich).

Erwerbsminderungs-Rente und Nebenjob?

Altersrentner unter 65 Jahre sowie Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können neben ihrer Rente monatlich ca. 350 Euro (brutto) hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Reduzierung ihrer Rente kommt. Zweimal im Jahr darf unter bestimmten Voraussetzungen der Hinzuverdienst auch das Doppelte betragen, also 700 Euro (brutto).
Die Hinzuverdienstgrenze wird jährlich angepasst. Im Einzelfall sollte man den Rentenversicherungsträger fragen.

Erwerbsminderungs-Rente und die Krankenversicherung der Rentner

Bei pflichtversicherten Rentnern tragen der Rentner und der Rentenversicherer die Krankenkassenbeiträge je zur Hälfte, berechnet anhand der Höhe der Rente. Ausgenommen davon ist der zusätzliche Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 Prozent. Diesen trägt der Rentner allein.
Der Rentenversicherer überweist den vollen Krankenversicherungsbeitrag an die Krankenkasse und hält den Anteil des Rentners von der Rente ein. Werden mehrere Renten gleichzeitig gezahlt, zum Beispiel Altersrente und Witwenrente, wird von jeder Rente der Beitrag zur KVdR gezahlt.
Deutsche Rentenversicherung

Widerspruch, wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist

Der Rentenbescheid dokumentiert den Rentenbeginn (-Dauer), die Rentenhöhe und die Zeiten, welche bei der Berechnung der Rente berücksichtigt wurden. Der Widerspruch gegen den Rentenbescheid ist schriftlich innerhalb von 4 Wochen (das steht auf dem Rentenbescheid) unter Angabe der Gründe beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Ein Rechtsanwalt wäre zu empfehlen …

Weitergehende Informationen, Hilfen und Beratungsstellen findet man auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Dieser Artikel beruht auf meinen eigenen Erfahrungen und ist aufgrund des komplexen Themas auf keinen Fall vollständig.

Befristete Erwerbsunfähikeitsrente und Verlängerung

Ich beziehe eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente), welche natürlich auch verlängert werden kann. Heute werden in der Regel EU-Renten nur für eine befristeten Zeitraum gewährt. Es kann ja der Fall eintreten, dass man wieder arbeiten möchte oder kann, sofern es einem gesundheitlich besser geht. Im Rentenbescheid steht dann die Höhe der Rente und wie lange die Rente befristet ist.

Umgangssprachlich sagt man eigentlich immer noch Erwerbsunfähigkeits-Rente, (bis zum 31.12.2000 gab es Berufs- bzw. Erwerbungsunfähigkeitsrente.) obwohl es ab 01.01.2001 Erwerbsminderungsrente heißt.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente ab dem 01.01.2001

Bei einer Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden erhält man die volle Rente.
Eine halbe Rente bekommt man, wenn man 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten kann.
Wenn man über 6 Stunden arbeiten kann, dann erhält man keine Rente.

Verlängerungsantrag bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente

Da die Bearbeitung eines Rentenantrages bzw. eine Verlängerung der Erwerbsunfähigkeitsrente durch den Rentenversicherungsträger einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte man den Verlängerungsantrag ca. 3 Monate vor Ablauf der befristeten EU-Rente stellen.

Dem Rentenantrag und auch dem Verlängerungsantrag sollte man sämtliche ärztliche und auch klinische Gutachten/Arztbriefe beifügen, dann ist die Wahrscheinlichkeit etwas größer, dass man die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers schneller erhält.

Meist wird man zum Gutacher eingeladen, der den EU-Antragsteller ausgiebig interviewt.
Bei einer befristeten EU-Rente sollte man auch damit rechnen (kurz vor Ablauf der Rente), vom Rentenversicherungsträger zu einer Reha geschickt zu werden, damit die Arbeitsfähigkeit überprüft und ggf. auch versucht wird, diese zu fördern oder sogar wiederherzustellen.

Wird er Verlängerungsantrag abgelehnt, kann man natürlich auch einen Widerspruch einlegen (ein Anwalt könnte da vorteilhaft sein…) und man wird zu einem anderen Gutachter geschickt …

Erwerbsminderungsrente? Was ist Grundsicherung?


Erwerbsminderungsrente
Zuständig ist die deutsche Rentenversicherung.

Die Rente wegen Erwerbsminderung wird in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gezahlt.

Teilweise erwerbsgemindert ist,

wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit zwischen drei bis unter sechs Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche erwerbstätig sein kann.

Voll erwerbsgemindert ist,

wer wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres haben Sie einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn folgende Punkte zutreffen:

Sie sind voll oder teilweise erwerbsgemindert.

Sie haben vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, auf die Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Ersatzzeiten und Monate aus dem Versorgungsausgleich und Zeiten aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung angerechnet werden.

Sie haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt. Der Fünf-Jahreszeitraum wird unter bestimmten Voraussetzungen verlängert.
Oder: Sie haben bereits vor dem 1.1.84 die allgemeine Wartezeit erfüllt und haben ab Januar 1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung ein lückenloses Rentenkonto.
Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich als Zeitrenten gezahlt.

Eine von Anfang an unbefristete Rente soll es nur noch dann geben, wenn davon auszugehen ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr behoben werden kann.

Nach Ablauf der Zeitrente wird der Gesundheitszustand überprüft und die Rente dann gegebenenfalls weiter bewilligt. Die Zeitrente wird immer nur für längstens drei Jahre bewilligt und kann auf höchstens neun Jahre verlängert werden.

Sollte sich der Gesundheitszustand bis dahin nicht gebessert haben, erhält der Versicherte dann die Rente unbefristet.

Ist der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch drei bis unter sechs Stunden einsatzfähig, ist grundsätzlich nur eine halbe Rente zu zahlen. Hat der Versicherte keinen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz, wird die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes gezahlt. In diesen Fällen wird die Rente immer befristet gezahlt, um Änderungen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen zu können.

Grundsicherung

Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf der Grundlage des so genannten Grundsicherungsgesetzes (GSiG seit 01.2003)

Sie wird gezahlt durch die Grundsicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte. Die Kreise können die Aufgaben auch auf die kreisangehörigen Gemeinden übertragen.

Sichergestellt werden soll der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Durch diese beitragsunabhängige Leistung soll die Zahlung von Sozialhilfe vermieden werden. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird auf Einkommen der Kinder oder Eltern grundsätzlich nicht zurückgegriffen.
Wer kann Leistungen erhalten?

  • Menschen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
  • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und – unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage – aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,

sind nach dem Grundsicherungsgesetz leistungsberechtigt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Der tatsächliche Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente ist nicht notwendig.