Schlagwort: Rentenversicherung

  • Gutachter Termin bei der Rentenversicherung

    Ich bekomme ab und an mal Anfragen, was denn ein Gutachter der Rentenversicherung (RV) macht bzw. untersucht, wenn man bei diesem einen Termin zur ärztlichen Begutachtung zwecks Beantragung oder Verlängerung der Erwerbsminderungsrente hat.

    Meinem Antrag auf Verlängerung der EM-Rente lege ich immer eine Liste mit den ausprobierten Antidepressiva und eine kurze Auflistung der aktuellen Symptome bei.

    Wie läuft ein Gutachter-Termin bei der RV ab?

    Das ist eigentlich wie der Termin bei einem Psychiater, ich habe dies jetzt schon dreimal hinter mich gebracht.

    Man erhält einen schriftlichen Termin beim ärztlichen Gutachter der RV und bringt zum Termin diese »Einladung« und den Personalausweis (wenn vorhanden Schwerbehindertenausweis) mit.

    Bei meinem ersten EM-Rentenantrag wurde ich zuerst sehr ausführlich über meine Erkrankung (Kindheit/Jugend/Eltern) befragt (wie lange, welche Symptome, welche Medikamente, welche Therapien), was ich den ganzen Tag machen würde …
    Anschließend gab es eine kurze körperliche Untersuchung (Reflexe, Abhören, Wiegen etc.).

    Der Doc befragte mich und diktierte dies einer Mitarbeiterin, die das direkt in den PC eingab. Zu guter Letzt unterschrieb ich noch einige Schweigepflichtsentbindungen für meine behandelnden Ärzte bzw. für die entsprechenden Kliniken.

    Der letzte Gutachtertermin im September 2010 verlief etwas flotter. Ich war diesmal allein mit dem Doc, der in ein Diktiergerät sprach.
    Er erkundigte sich, welche Medikamente ich nehme, wie sie wirken, welche Symptome ich habe und wie ich meinen Tag verbringe …

    Anschließen wurde noch ein EKG, ein kurzer Sehtest gemacht und Blutdruck gemessen. Den Bescheid für die Verlängerung der EM-Rente bekam ich ca. 7 Tage später. Bei diesem dritten Termin, war ich nicht mal nervös, was vermutlich an Escitalopram lag.

  • Von der befristeten EM-Rente in die unbefr. EM-Rente

    Nach einem EM -Rentenbezug von insgesamt 9 Jahren ist davon auszugehen, dass es medizinisch nicht mehr möglich erscheint, wieder arbeiten gehen zu können und somit muss dann die befristete EM Rente in eine unbefristete EM Rente umgewandelt werden.

    Grundsätzlich Zeitrenten
    Nach § 102 Abs. 2 SGB VI sind die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich als Zeitrenten zu gewähren.

    Die Befristung erfolgt für höchstens 3 Jahre und darf bei sich anschließenden Befristungen eine Höchstdauer von 9 Jahren nicht überschreiten.

    Danach ist aus medizinischen Gründen von einer Dauerhaftigkeit der Erwerbsminderung auszugehen.

    Eine unbefristete Leistung ist nur möglich, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann und der jeweiligen Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht.

    Arbeitsmarktrenten sind jedoch generell zu befristen.

    Die Altersrente für Schwerbehinderte ist inzwischen auch nach Jahrgang gestaffelt und nicht mehr generell mit 60 Jahren möglich. (Deutsche Rentenversicherung – Altersrente für schwerbehinderte Menschen)

  • EKT vs. Verlängerung der Rente

    Ich war heute bei meiner Therapeutin, diese teilte mir mit, dass sie eine Anforderung vom Rentenversicherungsträger (Verlängerung der EM-Rente) erhalten habe, sich zu meinem aktuellen Gesundheitszustand zu äußern.

    Sie könne dies aber nur auf den nicht medizinischen Teil beschränken, da sie ja kein Ärztlicher Psychotherapeut sei und ich solle mir doch einen Termin bei meinem Ex-Psychiater machen, der dann ggf. medizinisch Stellung beziehen könne.

    Auch solle ich endlich Position beziehen, ob ich arbeiten wolle oder nicht und dies dann auch beim Rentenversicherungsträger vertreten.

    Davor drücke ich mich ja gerne, weil ich weder in eine Werkstatt für Behinderte möchte, noch irgend etwas ähnliches machen will. In meinem Alter noch eine Umschulung zu bekommen, ist auch sehr ausgeschlossen.

    Ich weiß eigentlich nur, was ich nicht machen will und habe nur eine grobe, flexible Vorstellung, was ich mir vorstellen könnte zu machen.

    Nur ich befürchte, mit meinem Hintergrund, befristete Rente, Depression und noch alt bekomme ich eh keinen guten Job. (Ja, ich habe mich schon mehrfach per Email beworben – erfolglos)

    Das nennt man dann auch Aufschieberitis, so lange mit der Entscheidung warten, bis es nicht mehr anders geht oder von anderen entschieden wird …

    Ich habe es nicht so mit Entscheidungen, die ich für mich selber treffen muss – böses Handicap! Früher war das allerdings nicht so.

    Meine Lebenszeit verrinnt und ich gucke zu.

    Meine Therapeutin war heute leicht »ätzend«, aber noch nicht genug, ich glaube ich brauche mehr Druck.

    Die Elektrokrampftherapie (EKT) behalte ich mal im Hinterkopf …