Gutachter Termin bei der Rentenversicherung

Ich bekomme ab und an mal Anfragen, was denn ein Gutachter der Rentenversicherung (RV) macht bzw. untersucht, wenn man bei diesem einen Termin zur ärztlichen Begutachtung zwecks Beantragung oder Verlängerung der Erwerbsminderungsrente hat.

Meinem Antrag auf Verlängerung der EM-Rente lege ich immer eine Liste mit den ausprobierten Antidepressiva und eine kurze Auflistung der aktuellen Symptome bei.

Wie läuft ein Gutachter-Termin bei der RV ab?

Das ist eigentlich wie der Termin bei einem Psychiater, ich habe dies jetzt schon dreimal hinter mich gebracht.

Man erhält einen schriftlichen Termin beim ärztlichen Gutachter der RV und bringt zum Termin diese »Einladung« und den Personalausweis (wenn vorhanden Schwerbehindertenausweis) mit.

Bei meinem ersten EM-Rentenantrag wurde ich zuerst sehr ausführlich über meine Erkrankung (Kindheit/Jugend/Eltern) befragt (wie lange, welche Symptome, welche Medikamente, welche Therapien), was ich den ganzen Tag machen würde …
Anschließend gab es eine kurze körperliche Untersuchung (Reflexe, Abhören, Wiegen etc.).

Der Doc befragte mich und diktierte dies einer Mitarbeiterin, die das direkt in den PC eingab. Zu guter Letzt unterschrieb ich noch einige Schweigepflichtsentbindungen für meine behandelnden Ärzte bzw. für die entsprechenden Kliniken.

Der letzte Gutachtertermin im September 2010 verlief etwas flotter. Ich war diesmal allein mit dem Doc, der in ein Diktiergerät sprach.
Er erkundigte sich, welche Medikamente ich nehme, wie sie wirken, welche Symptome ich habe und wie ich meinen Tag verbringe …

Anschließen wurde noch ein EKG, ein kurzer Sehtest gemacht und Blutdruck gemessen. Den Bescheid für die Verlängerung der EM-Rente bekam ich ca. 7 Tage später. Bei diesem dritten Termin, war ich nicht mal nervös, was vermutlich an Escitalopram lag.

Von der befristeten EM-Rente in die unbefr. EM-Rente

Nach einem EM -Rentenbezug von insgesamt 9 Jahren ist davon auszugehen, dass es medizinisch nicht mehr möglich erscheint, wieder arbeiten gehen zu können und somit muss dann die befristete EM Rente in eine unbefristete EM Rente umgewandelt werden.

Grundsätzlich Zeitrenten
Nach § 102 Abs. 2 SGB VI sind die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich als Zeitrenten zu gewähren.

Die Befristung erfolgt für höchstens 3 Jahre und darf bei sich anschließenden Befristungen eine Höchstdauer von 9 Jahren nicht überschreiten.

Danach ist aus medizinischen Gründen von einer Dauerhaftigkeit der Erwerbsminderung auszugehen.

Eine unbefristete Leistung ist nur möglich, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann und der jeweiligen Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht.

Arbeitsmarktrenten sind jedoch generell zu befristen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte ist inzwischen auch nach Jahrgang gestaffelt und nicht mehr generell mit 60 Jahren möglich. (Deutsche Rentenversicherung – Altersrente für schwerbehinderte Menschen)

Wie beantragt man eine Erwerbsminderungsrente?

Ich beziehe aufgrund meiner rezidivierenden (wiederholte) depressiven Störung, gegenwärtig schwere Episode (F33.2 und Dysthymie) eine befristete Erwerbsminderungsrente.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente ab dem 01.01.2001

Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Grundsätzlich ist ein Antrag zu stellen, um Leistungen zu erhalten. Man erhält diese Leistungen nicht automatisch, auch wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Die Rente wegen Erwerbsminderung wird in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gezahlt.

Bei einer Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden erhält man die volle Rente.
Eine halbe Rente bekommt man, wenn man 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten kann.
Wenn man über 6 Stunden arbeiten kann, dann erhält man keine Rente

Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres hat man einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn folgende Punkte zutreffen:

Man ist voll oder teilweise erwerbsgemindert.

  • Man hat vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, auf die Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Ersatzzeiten und Monate aus dem Versorgungsausgleich und Zeiten aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung angerechnet werden.
  • Man hat in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt. Der Fünf-Jahreszeitraum wird unter bestimmten Voraussetzungen verlängert.
  • Oder man hat bereits vor dem 1.1.84 die allgemeine Wartezeit erfüllt und hat ab Januar 1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung ein lückenloses Rentenkonto.

Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich als Zeitrenten gezahlt.

Eine von Anfang an unbefristete Rente soll es nur noch dann geben, wenn davon auszugehen ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr behoben werden kann.

Nach Ablauf der Zeitrente wird der Gesundheitszustand überprüft und die Rente dann gegebenenfalls weiter bewilligt. Die Zeitrente wird immer nur für längstens drei Jahre bewilligt und kann auf höchstens neun Jahre verlängert werden.

Sollte sich der Gesundheitszustand bis dahin nicht gebessert haben, erhält der Versicherte dann die Rente unbefristet.
Da die Bearbeitung eines Rentenantrages bzw. eine Verlängerung der Erwerbsminderungssrente durch den Rentenversicherungsträger einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte man den Verlängerungsantrag ca. 4 Monate vor Ablauf der befristeten Rente stellen.

Sollte die Rente zu gering sein (das passiert häufig, wenn man schon in jungen Jahren eine Rente beantragen muss), kann man auch Grundsicherung beantragen.

Weitere Informationen findet man bei der Deutsche Rentenversicherung.

Wann beantragt man eine Erwerbsminderungsrente?

Entweder nach Aufforderung von der Krankenkasse oder selber, wenn sich der psychische (und oder körperliche) Zustand nicht gebessert hat und man einige Monate vor der Aussteuerung der Krankenkasse steht.

Woher bekommt man den Antrag?

Den Rentenantrag bekommt man u.a. direkt beim Rentenversicherungsträger, abholen oder auf dem Postweg anfordern. Die entsprechenden Formulare kann man sich auf der Webseite herunterladen.

Welche Unterlagen benötigt man?

Von dem Rentenversicherungsträger erhält man auf Antrag den sogenannten Versicherungsverlauf (oder auf der Webseite einen Versicherungsnachweis anfordern) zugesandt, indem die Versicherungszeiten aufgelistet sind. So kann man ersehen, ob die gespeicherten Zeiten erfasst oder auch noch Lücken vorhanden sind, die man dann durch eigene Unterlagen /Sozialversicherungsnachweise, Schul-und Ausbildungszeiten etc.) belegen und ergänzen kann. Das nennt man dann auch Kontenklärung.

Ansonsten benötigt man seinen Personalausweis, die Bankverbindung, eine Auflistung der behandelnden Ärzte/Klinikaufenthalte und sofern vorhanden, den Schwerbehindertenausweis.

Fehlende Unterlagen kann man nachreichen.

So ein Rentenantragsverfahren kann mehrere Monate dauern, auch muss man in der Regel zu einem Gutachter und eine Rehabilitation mitmachen.

Bei einem positiven Rentenbescheid, erhält man die Rente rückwirkend, ab Antragstellung auf das Bankkonto ausgezahlt.

Auszahlung der Rente

Versicherte die erstmalig ab dem 1.4.2004 eine Rente bekommen, erhalten die Rentenzahlung erst am Monatsende.

Die Höhe der Rente

Die Höhe der Rente richtet sich nach den eingezahlten Rentenbeiträgen. Auch werden Zeiten der Krankheit, der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Schulausbildung berücksichtigt (Nachweis erforderlich).

Erwerbsminderungs-Rente und Nebenjob?

Altersrentner unter 65 Jahre sowie Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können neben ihrer Rente monatlich ca. 350 Euro (brutto) hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Reduzierung ihrer Rente kommt. Zweimal im Jahr darf unter bestimmten Voraussetzungen der Hinzuverdienst auch das Doppelte betragen, also 700 Euro (brutto).
Die Hinzuverdienstgrenze wird jährlich angepasst. Im Einzelfall sollte man den Rentenversicherungsträger fragen.

Erwerbsminderungs-Rente und die Krankenversicherung der Rentner

Bei pflichtversicherten Rentnern tragen der Rentner und der Rentenversicherer die Krankenkassenbeiträge je zur Hälfte, berechnet anhand der Höhe der Rente. Ausgenommen davon ist der zusätzliche Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 Prozent. Diesen trägt der Rentner allein.
Der Rentenversicherer überweist den vollen Krankenversicherungsbeitrag an die Krankenkasse und hält den Anteil des Rentners von der Rente ein. Werden mehrere Renten gleichzeitig gezahlt, zum Beispiel Altersrente und Witwenrente, wird von jeder Rente der Beitrag zur KVdR gezahlt.
Deutsche Rentenversicherung

Widerspruch, wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist

Der Rentenbescheid dokumentiert den Rentenbeginn (-Dauer), die Rentenhöhe und die Zeiten, welche bei der Berechnung der Rente berücksichtigt wurden. Der Widerspruch gegen den Rentenbescheid ist schriftlich innerhalb von 4 Wochen (das steht auf dem Rentenbescheid) unter Angabe der Gründe beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Ein Rechtsanwalt wäre zu empfehlen …

Weitergehende Informationen, Hilfen und Beratungsstellen findet man auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Dieser Artikel beruht auf meinen eigenen Erfahrungen und ist aufgrund des komplexen Themas auf keinen Fall vollständig.