Ich beziehe eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente), welche natürlich auch verlängert werden kann. Heute werden in der Regel EU-Renten nur für eine befristeten Zeitraum gewährt. Es kann ja der Fall eintreten, dass man wieder arbeiten möchte oder kann, sofern es einem gesundheitlich besser geht. Im Rentenbescheid steht dann die Höhe der Rente und wie lange die Rente befristet ist.
Umgangssprachlich sagt man eigentlich immer noch Erwerbsunfähigkeits-Rente, (bis zum 31.12.2000 gab es Berufs- bzw. Erwerbungsunfähigkeitsrente.) obwohl es ab 01.01.2001 Erwerbsminderungsrente heißt.
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente ab dem 01.01.2001
Bei einer Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden erhält man die volle Rente.
Eine halbe Rente bekommt man, wenn man 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten kann.
Wenn man über 6 Stunden arbeiten kann, dann erhält man keine Rente.
Verlängerungsantrag bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente
Da die Bearbeitung eines Rentenantrages bzw. eine Verlängerung der Erwerbsunfähigkeitsrente durch den Rentenversicherungsträger einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte man den Verlängerungsantrag ca. 3 Monate vor Ablauf der befristeten EU-Rente stellen.
Dem Rentenantrag und auch dem Verlängerungsantrag sollte man sämtliche ärztliche und auch klinische Gutachten/Arztbriefe beifügen, dann ist die Wahrscheinlichkeit etwas größer, dass man die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers schneller erhält.
Meist wird man zum Gutacher eingeladen, der den EU-Antragsteller ausgiebig interviewt.
Bei einer befristeten EU-Rente sollte man auch damit rechnen (kurz vor Ablauf der Rente), vom Rentenversicherungsträger zu einer Reha geschickt zu werden, damit die Arbeitsfähigkeit überprüft und ggf. auch versucht wird, diese zu fördern oder sogar wiederherzustellen.
Wird er Verlängerungsantrag abgelehnt, kann man natürlich auch einen Widerspruch einlegen (ein Anwalt könnte da vorteilhaft sein…) und man wird zu einem anderen Gutachter geschickt …