Gesetzlich versicherte Patient*Innen, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, haben seit dem 1. Oktober 2016 einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt. (Später wird es auch zusätzlich den elektronischen Medikationsplan auf der e-Gesundheitskarte geben)
(Bundesgesundheitsministerium)