Einsichtnahme von Patienten in psychiatrische Behandlungsunterlagen.
GrundsÀtzlich gilt, dass auch in diese Unterlagen der Patient ein Einsichtsrecht hat.
Besonderheiten gelten nun in Bezug auf psychiatrische Behandlungen. Dort kommt der Entscheidung des Arztes, ob eine AushÀndigung der Krankenunterlagen an den Patienten medizinisch verantwortbar ist, besonderes Gewicht zu (BVerfG NJW 1999, 1777).
Allerdings darf der Arzt auch nach einer psychiatrischen Behandlung die Herausgabe der Krankenunterlagen nicht pauschal unter Hinweis auf Ă€rztliche Bedenken verweigern. Er hat die entgegenstehenden therapeutischen GrĂŒnde vielmehr nach Art und Richtung nĂ€her zu kennzeichnen, allerdings ohne die Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen…
[Quelle: Datenschutzzentrum]
Eine unkompliziertere Möglichkeit wĂ€re es, mal seinen Hausarzt oder Psychiater zu fragen, ob er diese Unterlagen als Kopie zur VerfĂŒgung stellen wĂŒrde …
Psychotherapie-Unterlagen darf man auch einsehen!