Rehabilitation

auch kurz nur “Reha”.

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen 4 Arten von Reha-Leistungen:
die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation,
die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie Umschulungen oder Weiterbildungen,
die ergänzenden Leistungen beispielsweise Übergangsgeld oder Kosten für Haushaltshilfen und
die sonstigen Leistungen wie Rehabilitationen nach Krebserkrankungen sowie Heilbehandlungen für Kinder von Versicherten.

Voraussetzungen für eine medizinische Reha

Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ihre Erwerbsfähigkeit soll durch die Rehabilitation wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden. Die Leistungen können Sie in Abständen von 4 Jahren erhalten. Vorzeitige Leistungen vor Ablauf dieser Frist sind möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Wartezeit von 15 Jahren
  • 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
  • Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
  • Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Susanne

Autor: SuMu

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