Meldebehörden dürfen deine Daten weitergeben!


Meldebehörden haben das Recht, persönliche Daten, wie zum Beispiel Adresse, Geburtstag, Konfession und Familienstand, an Dritte weiterzureichen, solange man sich nicht selbstständig und ausdrücklich in Schriftform dagegen ausspricht.
Wer das nicht möchte, muss dieser Datenerfassung und -weitergabe ausdrücklich widersprechen (sog. »Opt-out»). (optoutday.de)

(via blog.u1amo01)

Susanne

Autor: SuMu

📧 Kontakt - Alt, flexibel, letztes Lebensdrittel, ♥ lila, Katzen. Tiere. Natur. Intervallfasten 16:8 ♒ Jede Depression wird besser, sofern man sie überlebt.