Wer im Internet mit einem Link auf einen frei zugänglichen Zeitungsartikel verweist, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az. C-466/12). Es handele sich bei einem solchen Link nicht um eine «Wiedergabe», die nur mit dem Einverständnis der Inhaber des Urheberrechts erfolgen könnte. (Mehr auf Heise.de)