Der Arzt muss die Impfung grundsätzlich mit dem Ausschreibungsgewinner-Grippeimpfstoff (dem Dreifach-Impfstoff) durchführen.
Bei Unverträglichkeiten gegen den Grippeimpfstoff, kann ein anderer Impfstoff verordnet werden.
Die Dreifach-Impfstoffe wirken gegen drei verschiedene Virenstämme, es gibt aber auch zugelassene Impfstoffe, die gegen vier Virenstämme wirken, die allerdings erheblich teurer sind!
Gesetzlich Versicherte erhalten den günstigen Dreifach-Impfstoff, der auch nicht so wirksam sein soll, wie der Vierfach-Impfstoff. Ich hoffe, das ändert sich zukünftig!