Gesetzliche Krankenversicherte dürfen Reha-Klinik nicht frei wählen

Gesetzlich Krankenversicherte (Kassenpatienten) können sich die Klinik für eine medizinische Rehabilitation nicht frei auswählen. Selbst wenn diese Patienten bereit sind, Mehrkosten selber zu zahlen, bleiben zahlreiche Einrichtungen außen vor. Das hat am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 1 KR 12/12 R und B 1 KR 53/12 R)

Natürlich können Patienten ihre Wunschklinik angeben und auch ihre Gründe, die Krankenkasse kann das aber ablehnen.

Susanne

Autor: SuMu

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