Bundesgerichtshof: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug.
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. (Quelle)
DSL-Anschluss auch bei Umzug nicht kündbar

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