Schon 400-Euro-Mini-Job kann zu empfindlichen Rentenkürzung führen – Höchstgrenzen erfragen (welt.de)
Dieser Artikel ist zwar schon älter und die Zuverdienstgrenzen haben sich verändert, aber man ist nur auf der sicheren Seite, wenn man beim Rentenversicherungsträger individuell nachfragt.
Wenn ein Bezieher von einer vollen Erwerbsminderungs-Rente einen Nebenjob ausüben muss (weil die Rente nicht ausreicht zum Leben) oder will, sollte er oder sie unbedingt darauf achten, dass er als RentnerIn nicht über 3 Stunden täglich arbeiten sollte.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man beim Rentenversicherungsträger anruft und sich schriftlich bescheinigen lässt, was man bei seiner Rente dazuverdienen darf.
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2 Antworten zu „Rentner unter 65 müssen b. Zuverdienst aufpassen“