P-Konto – Pfändungsschutzkonto ab 1.Juli 2010

Ab dem 01. Juli 2010 hat jeder Inhaber eines Giro-Kontos die Möglichkeit sein bestehendes Girokonto in ein sog. P-Konto umzuwandeln.

Die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto führt zum Bestehen eines automatischen (Basis-)Pfändungsschutzes in Höhe des Pfändungsfreibetrages gemäß § 850c ZPO. Dies entspricht zurzeit 985,15 Euro pro Monat. (Info)

Laut Email-Info der Sparkasse Wuppertal, kostet so ein P-Konto eine monatliche Gebühr von 5.25 Euro.

Susanne

Autor: SuMu

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