Kategorie: Sonstiges

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  • Rehabilitation

    auch kurz nur “Reha”.

    Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen 4 Arten von Reha-Leistungen:
    die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation,
    die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie Umschulungen oder Weiterbildungen,
    die ergänzenden Leistungen beispielsweise Übergangsgeld oder Kosten für Haushaltshilfen und
    die sonstigen Leistungen wie Rehabilitationen nach Krebserkrankungen sowie Heilbehandlungen für Kinder von Versicherten.

    Voraussetzungen für eine medizinische Reha

    Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ihre Erwerbsfähigkeit soll durch die Rehabilitation wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden. Die Leistungen können Sie in Abständen von 4 Jahren erhalten. Vorzeitige Leistungen vor Ablauf dieser Frist sind möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

    Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

    • Wartezeit von 15 Jahren
    • 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
    • Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    • allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
    • Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
  • Psychiatrische Unterlagen einsehen oder kopieren?

    Einsichtnahme von Patienten in psychiatrische Behandlungsunterlagen.
    Grundsätzlich gilt, dass auch in diese Unterlagen der Patient ein Einsichtsrecht hat
    .

    Besonderheiten gelten nun in Bezug auf psychiatrische Behandlungen. Dort kommt der Entscheidung des Arztes, ob eine Aushändigung der Krankenunterlagen an den Patienten medizinisch verantwortbar ist, besonderes Gewicht zu (BVerfG NJW 1999, 1777).

    Allerdings darf der Arzt auch nach einer psychiatrischen Behandlung die Herausgabe der Krankenunterlagen nicht pauschal unter Hinweis auf ärztliche Bedenken verweigern. Er hat die entgegenstehenden therapeutischen Gründe vielmehr nach Art und Richtung näher zu kennzeichnen, allerdings ohne die Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen…
    [Quelle: Datenschutzzentrum]

    Eine unkompliziertere Möglichkeit wäre es, mal seinen Hausarzt oder Psychiater zu fragen, ob er diese Unterlagen als Kopie zur Verfügung stellen würde

    Psychotherapie-Unterlagen darf man auch einsehen!

  • Moderne Antidepressiva(SSRI)


    (Selektive) Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI = Selektiver Serotonin-Reuptake-Inhibitor) sind Antidepressiva, die am Serotonin-Transporter ihre Wirkung entfalten und dabei die Serotonin-Konzentration in der Gewebeflüssigkeit des Gehirns erhöhen.
    Bekannte SSRI sind Fluoxetin, Fluvoxamin, Paroxetin, Sertralin, Citalopram und Escitalopram. Bei Escitalopram handelt es sich um eine nach Wegfall des Patentschutzes auf den Markt gebrachte Variante des Citaloprams, die lediglich anstelle des Racemats das therapeutisch wirksame Enantiomer enthält.
    Weitere Infos in der Wikipedia

  • Behinderung, Ausweis und Nachteilsausgleich

    Behinderung

    Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

    Normale Alterserscheinungen und vorübergehende Erkrankungen werden nicht als Behinderung anerkannt. Die Feststellung einer Behinderung muss formlos beim örtlichen Versorgungsamt beantragt werden. Dabei kommt es auf die Auswirkung der Beeinträchtigungen an, die durch eine Gesundheitsstörung verursacht werden.

    Der Grad der Behinderung (GdB)

    wird nach Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt. Der Begriff “GdB” bezieht sich auf die Auswirkung einer Behinderung in allen Lebensbereichen und nicht nur auf Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben.

    Wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde, erhält man einen Ausweis.

    Bei einem GdB von 30 oder 40 kann der Feststellungsbescheid auch dem Arbeitsamt vorgelegt werden, wenn eine Gleichstellung beantragt werden soll.

    Gleichgestellte haben alle Rechte wie schwerbehinderte Menschen. Ausgenommen sind der Zusatzurlaub und bestimmte Nachteilsausgleiche.

    Nachteilsausgleich

    Behinderte Menschen erhalten zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen eine Reihe von Rechten, Hilfen und Einsparungsmöglichkeiten

    Steuer

    Behinderten, insbesondere schwer behinderten Menschen, wird bei der Einkommen- und Lohnsteuer ein zusätzlicher Pauschbetrag wegen der Behinderung eingeräumt. Neben dem Pauschbetrag können noch außerordentliche Krankheitskosten steuerlich berücksichtigt werden

    KFZ und Öffentliche Verkehrsmittel

    Teilweise werden auch Kraftfahrzeugkosten erstattet, die KFZ-Steuer ermäßigt, Freifahrten gewährt (ggf. auch für Begleitpersonen), Transportkosten erstattet. Bei der KFZ-Versicherung sind Beitragsnachlässe möglich.

    Wohnen

    In einigen Fällen kann Wohngeld beantragt werden. Ein Wohnberechtigungsschein für größere Wohnfläche ist möglich. Das Kündigungsrecht des Vermieters kann eingeschränkt werden. Die Befreiung von den Rundfunkgebühren ist möglich (z.B. Sozialhilfeempfänger).

    Arbeit und Rente

    Zur Sicherung des Arbeitsplatzes können Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziell unterstützt werden. Der Kündigungsschutz kann erweitert werden, es kann Zusatzurlaub gewährt werden. Behinderte Arbeitgeber können von der Umsatzsteuer befreit werden.Prüfungsbedingungen können angepasst werden. Es kann eine Befreiung von Mehrarbeit erreicht werden. Der Rentenantritt ist in einigen Fällen einige Jahre früher möglich.

    Die Broschüren “Behinderung und Ausweis” und “Nachteilsausgleiche” bekommt man beim örtlichen Versorgungsamt oder beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe