Freiwillige gesetzliche Betreuung?


Wer kann einen gesetzlichen Betreuer beantragen?

Erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Wie und wo beantragt man eine gesetzliche Betreuung?

Indem man einen schriftlichen oder mündlichen formlosen Antrag beim Vormundschaftsgericht stellt; auch helfen z.B. Der Sozialpsychiatrische Dienst bei der Antragstellung.

Im Antrag sollten nähere persönliche Daten, Klinikaufenthalte, Diagnosen, der behandelnde Arzt und der Grund für eine Betreuung enthalten sein. Das Vormundschaftsgericht wird dann noch ein Gutachten des behandelnden Arztes veranlassen und ein Mitarbeiter der städtischen Betreuungstelle wird noch einen Sozialbericht in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller anfertigen. Sofern alle Daten beim Vormundschaftsgericht vorliegen, wird ein Termin für die Anhörung gemacht und entschieden, ob eine Betreuung und auf welche Bereiche bezogen diese für erforderlich gehalten wird. Der Zeitraum von der Antragstellung bis zum Gerichtstermin kann sich auf ca. 6 bis 12 Wochen belaufen.

Wer wird Betreuer?

Bei der Auswahl des Betreuers hat das Gericht die Wünsche des antragstellenden Menschen zu berücksichtigen.

Auswirkungen der Betreuung

Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung. Sie hat nicht zur Folge, dass der betreute Mensch geschäftsunfähig wird.

Wie lange dauert eine Betreuung?

§ 1908 d Abs. 1 BGB schreibt deshalb ausdrücklich vor, dass die Betreuung aufzuheben ist, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Die beteiligten Personen, insbesondere der Betreute und der Betreuer, haben daher jederzeit die Möglichkeit, dem Vormundschaftsgericht den Wegfall der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden Voraussetzungen mitzuteilen und so auf eine Aufhebung der Betreuung hinzuwirken.

Informationen entnommen aus einem Ratgeber vom BMJ (=Bundesministerim der Justiz), diese Broschüre kann man sich kostenlos zusenden lassen oder auch als Pdf.-Datei Betreuungsrecht herunterladen.
Das Online-Lexikon Betreuungsrecht

Susanne

Autor: SuMu

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