Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Das Pfändungsschutzkonto gibt es ja schon seit dem 1.Juli 2010.

Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird.[…]
Die Verbraucherzentrale NRW beantwortet die wichtigsten Fragen.

Susanne

Autor: SuMu

📧 Kontakt - Alt, flexibel, letztes Lebensdrittel, ♥ lila, Katzen. Tiere. Natur. Intervallfasten 16:8 ♒ Jede Depression wird besser, sofern man sie überlebt.