Arbeitsunfähigkeit: Arbeitgeber darf sofort Attest fordern

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, dass Beschäftigte auf Verlangen ihres Arbeitgebers verpflichtest sind, schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen. Die Ausübung dieses Rechts steht im nicht an besondere Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. (Pressemitteilung Nr. 78/12 vom 14. November 2012)

Soweit ich mich erinnern kann, wird das schon lange so gehandhabt!

Susanne

Autor: SuMu

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