Ab sofort gibt es ein einheitliches »Rezept für Bewegung«. Dieses wurde vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin (DGSP) erarbeitet.
Ärztinnen und Ärzte können ihren Patientinnen und Patienten auf diese Weise eine schriftliche Empfehlung für körperliche Aktivitäten geben. Denn Bewegung stärkt die Gesundheit und das Wohlbefinden, kann vor Erkrankungen schützen und Beschwerden lindern.
In Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig Holstein und Thüringen wird Bewegung bereits auf einem Rezept verordnet. Weitere Länder stehen in den Startlöchern. (BÄK)