Patienten mit Laktoseintoleranz haben bei Hartz IV Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung. In der Regel können sie monatlich 53 Euro geltend machen. (Ärztezeitung)

Patienten mit Laktoseintoleranz haben bei Hartz IV Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung. In der Regel können sie monatlich 53 Euro geltend machen. (Ärztezeitung)
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