Patienten mit Laktoseintoleranz haben bei Hartz IV Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung. In der Regel können sie monatlich 53 Euro geltend machen. (Ärztezeitung)
Laktoseintoleranz: Zusatzgeld bei Hartz IV

Patienten mit Laktoseintoleranz haben bei Hartz IV Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung. In der Regel können sie monatlich 53 Euro geltend machen. (Ärztezeitung)
Kommentare
Antworten auf „Laktoseintoleranz: Zusatzgeld bei Hartz IV“