Kategorie: Sonstiges

Alles was mich interessiert – sonst nirgends reinpasst.

  • Über Psychiater, Psychologen und Therapeuten

    Ein Mensch fragt: “Wo geht es hier zum Bahnhof?” Es antwortet…

    der Gesprächstherapeut: “Sie wissen nicht wo der Bahnhof ist und das macht Sie nicht nur traurig, sondern auch ein Stück weit wütend.”

    der Tiefenpsychologe: “Sie wollen verreisen ?”

    der Psychoanalytiker: “Sie meinen dieses lange dunkle Gebäude, wo die Züge immer rein und raus, rein und raus… fahren ?”

    der Sozialarbeiter: “Keine Ahnung, aber ich fahre Sie schnell hin.”

    der Sozialpädagoge: “Ich weiß nicht, aber es ist gut, daß wir darüber reden können.”

    der Gestalttherapeut: “Du, laß das voll zu, daß Du zum Bahnhof willst.”

    der Bioenergetiker: “Machen Sie mal: sch … sch … sch …”

    der Verhaltenstherapeut: “Heben Sie den rechten Fuß, schieben Sie ihn vor, setzen Sie ihn jetzt auf. Sehr gut. Hier haben Sie ein Bonbon.”

    der Psychiater: “Bahnhof ? Zugfahren ? Welche Klasse ?”

    der Neurologe: “Sie haben also die Orientierung verloren. Passiert Ihnen das öfter ?”

    der Familientherapeut: “Was glauben Sie, denkt Ihre Schwester, was Ihre Eltern fühlen, wenn die hören, daß Sie zum Bahnhof wollen ?”

    der systemische Therapeut: “Stellen Sie sich vor: plötzlich geschieht ein Wunder und Sie sind schon am Bahnhof. Was ist anders dadurch ?”

    der Psychodramatherapeut: “Zum Bahnhof. Fein. Das spielen wir mal durch. Geben Sie mir Ihren Hut, ich gebe Ihnen meine Jacke und dann …”
    Phantasiereise: “Schließen Sie die Augen, stellen Sie sich vor: eine Blume am Rande eines Weges…”

    der NLP-ler: “Stell Dir vor, Du bist schon am Bahnhof ! Welche Schritte hast Du zuvor gemacht, daß Du jetzt erfolgreich am Bahnhof bist ?”

    der Positiv-Denker: “Schließen die Augen und sagen Sie zu sich selber: ich bin wunderbar und einzigartig und ich vertraue meinem Unterbewusstsein, daß es den für mich richtigen Weg weiß.”

    der Provokativtherapeut: “Wo der Bahnhof ist ? Ich wette, da kommen Sie nie drauf !”

    der Reinkarnationstherapeut: “Geh in Gedanken zurück bis vor Deine Geburt, und weiter zurück bis in eine Zeit vor diesem Leben, in dem Du nach dem Weg zum Bahnhof frägst: Welches Karma lässt Dich immer wieder auf die Hilfe anderer Leute angewiesen sein ?”

    der Transaktionsanalytiker: “Aus welchem Ist-Zustand heraus fragen Sie mich das gerade ?”

    der Pädagoge: “Ich weiß natürlich, wo der Bahnhof ist. Aber ich denke, daß es besser für Dich ist, wenn Du es selbst herausfindest.”

    der humanistische Psychotherapeut: “Wenn Du da wirklich hinwillst, wirst Du den Weg auch finden.”

    gefunden

  • Patienten haben Recht auf Einsicht

    Das ist ja mal interessant!

    Ausgewählte Rechtsprechung zum Umgang mit den Arzt-Dokumentationen / Patienten haben Recht auf Einsicht

    NEUISENBURG. Grundsätzlich haben Patienten ein Recht auf Einsicht in die Krankenakte. Das sieht das ärztliche Berufsrecht vor. Die Kosten für die Kopien können Kollegen ihren Patienten allerdings in Rechnung stellen. Ob dafür aber nun der Zeitaufwand oder nur jedes einzelne Blatt zugrunde gelegt werden darf, was passieren kann, wenn das Gericht zu lange auf Dokumentationen warten muß, und was in Einzelfällen noch beachtet werden sollte, das wird anhand von ausgewählter Rechtsprechung dargestellt.
    Aufwand für Kopien: Auch wenn ein Arzt angibt, für die Anfertigung von 56 Kopien aus der Krankenakte mehr als zwei Stunden Zeitaufwand gehabt zu haben, braucht die Patientin dafür nicht 175 Euro zu bezahlen. Für die “Nebenleistung aus dem Behandlungsvertrag” dürfen allenfalls als Kostenersatz 0,50 Cent pro Kopie plus Porto angesetzt werden. (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 30 C 1340/98)
    Gesundheitsgefährdung kein Hinderungsgrund: Ärzte können ehemaligen Patienten nicht die Herausgabe der Krankenakte verweigern mit dem Argument, sie könnten dadurch einen Rückfall erleiden. Dies urteilte das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines psychiatrischen Krankenhauses, das aus solchem fürsorglichen Grund die Einsicht in die Unterlagen nicht gewähren wollte… (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 4/86)
    Ärzte Zeitung, 14.02.2006