Kategorie: Sonstiges

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  • Behinderung, Ausweis und Nachteilsausgleich

    Behinderung

    Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

    Normale Alterserscheinungen und vorübergehende Erkrankungen werden nicht als Behinderung anerkannt. Die Feststellung einer Behinderung muss formlos beim örtlichen Versorgungsamt beantragt werden. Dabei kommt es auf die Auswirkung der Beeinträchtigungen an, die durch eine Gesundheitsstörung verursacht werden.

    Der Grad der Behinderung (GdB)

    wird nach Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt. Der Begriff “GdB” bezieht sich auf die Auswirkung einer Behinderung in allen Lebensbereichen und nicht nur auf Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben.

    Wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde, erhält man einen Ausweis.

    Bei einem GdB von 30 oder 40 kann der Feststellungsbescheid auch dem Arbeitsamt vorgelegt werden, wenn eine Gleichstellung beantragt werden soll.

    Gleichgestellte haben alle Rechte wie schwerbehinderte Menschen. Ausgenommen sind der Zusatzurlaub und bestimmte Nachteilsausgleiche.

    Nachteilsausgleich

    Behinderte Menschen erhalten zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen eine Reihe von Rechten, Hilfen und Einsparungsmöglichkeiten

    Steuer

    Behinderten, insbesondere schwer behinderten Menschen, wird bei der Einkommen- und Lohnsteuer ein zusätzlicher Pauschbetrag wegen der Behinderung eingeräumt. Neben dem Pauschbetrag können noch außerordentliche Krankheitskosten steuerlich berücksichtigt werden

    KFZ und Öffentliche Verkehrsmittel

    Teilweise werden auch Kraftfahrzeugkosten erstattet, die KFZ-Steuer ermäßigt, Freifahrten gewährt (ggf. auch für Begleitpersonen), Transportkosten erstattet. Bei der KFZ-Versicherung sind Beitragsnachlässe möglich.

    Wohnen

    In einigen Fällen kann Wohngeld beantragt werden. Ein Wohnberechtigungsschein für größere Wohnfläche ist möglich. Das Kündigungsrecht des Vermieters kann eingeschränkt werden. Die Befreiung von den Rundfunkgebühren ist möglich (z.B. Sozialhilfeempfänger).

    Arbeit und Rente

    Zur Sicherung des Arbeitsplatzes können Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziell unterstützt werden. Der Kündigungsschutz kann erweitert werden, es kann Zusatzurlaub gewährt werden. Behinderte Arbeitgeber können von der Umsatzsteuer befreit werden.Prüfungsbedingungen können angepasst werden. Es kann eine Befreiung von Mehrarbeit erreicht werden. Der Rentenantritt ist in einigen Fällen einige Jahre früher möglich.

    Die Broschüren “Behinderung und Ausweis” und “Nachteilsausgleiche” bekommt man beim örtlichen Versorgungsamt oder beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe

  • Unterschied Internist, Chirurg, Psychiater und Pathologe?

    Was ist der Unterschied zwischen einem Internisten, einem Chirurgen, einem Psychiater und einem Pathologen?

    Antwort:

    Der Internist weiß alles, kann aber nichts.
    Der Chirurg kann alles, weiß aber nichts.
    Der Psychiater weiß nichts und kann nichts, hat aber für alles Verständnis.
    Der Pathologe weiß alles, kann alles, kommt aber immer zu spät.

  • 42 Tage ohne JKH6

    Seit 42 Tagen bin ich nun von der Depressions-Fachstation (JKH6) entlassen.

    Meine bzw. unsere soziale Situation verbessert sich langsam.
    Meinem Mann geht es deutlich besser, seit er wieder einen Job hat.

    Ich habe gehofft, dass mich das etwas mitzieht.
    Leider ist das bisher nicht so.


    Medikamente
    : keine
    Stimmung: mies bis ganz mies
    Antrieb: auf das Notwendigste beschränkt

    Ich würde gerne verstehen, warum mein Befinden so ist.
    So wie es jetzt aussieht, befürchte ich, dass sich mein Befinden nicht ändert, ändern kann.
    Ich habe auch nicht das Gefühl, dass ich das beeinflussen könnte.
    Ich bin irgendwie nicht lebensfähig, versuche aber scheinbar zu überleben und das kann so auf Dauer nicht gut gehen.
    Wenn ich es (mich) nur verstehen könnte