Gesetzeslücke P-Konto

Pfändungsschutz-Konto: Ab dem 01. Juli 2010 hat jeder Inhaber eines Giro-Kontos die Möglichkeit sein bestehendes Girokonto in ein sog. P-Konto umzuwandeln.

Ein Freibetrag sollte Überschuldeten den Lebensunterhalt sichern, doch jetzt kommen Arbeitslose nicht mehr an ihr Geld heran – wegen einer Gesetzeslücke. (fr-online.de)

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Ich bin SuMu, 61¾ und blogge hier seit 2006 über das, was mich gerade beschäftigt.

Über mein Leben, meine Depression, Intervallfasten, Essen, Natur, Tiere, Plasmaspenden und über den ganz normalen Wahnsinn.

Ich schreibe aus meiner eigenen Perspektive. Ich spreche also über mich und nicht stellvertretend für „man“, „wir“ oder die ganze Menschheit. 😉

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