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Gesetzeslücke P-Konto

Pfändungsschutz-Konto: Ab dem 01. Juli 2010 hat jeder Inhaber eines Giro-Kontos die Möglichkeit sein bestehendes Girokonto in ein sog. P-Konto umzuwandeln.

Ein Freibetrag sollte Überschuldeten den Lebensunterhalt sichern, doch jetzt kommen Arbeitslose nicht mehr an ihr Geld heran – wegen einer Gesetzeslücke. (fr-online.de)