Generika (Einzahl Generikum) sind sog. Nachahmermedikamente (wirkstoffgleiche Kopien), die den selben Wirkstoff wie das Originalpräparat , allerdings andere Hilfsstoffe enthalten und sich auch in im Herstellungsverfahren unterscheiden können.
Pharma Unternehmen lassen sich die von ihnen neu entwickelten Arzneiwirkstoffe patentieren. Sie haben damit, solange der Patentschutz besteht, grundsätzlich das alleinige Recht, den Wirkstoff herzustellen und zu vermarkten. Läuft der Patentschutz aus, können auch andere Firmen Arzneimittel mit diesem Wirkstoff produzieren und unter einem anderen Namen verkaufen. Diese nachgemachten Medikamente nennt man dann Generika.
Diese Generika sind preiswerter als die Originalpräparate und man verspürt als PatientIn keinen Unterschied in der Wirkung (wird immer noch gerne behauptet).
Ich selber habe allerdings genau eine andere Erfahrung machen müssen. Ein Wirkstoff (Fluoxetin) von einem anderen Hersteller verursachte bei mir Nebenwirkungen, die ich eigentlich schon überwunden hatte.
Heute versuche ich natürlich, immer ein Medikament vom selben Hersteller zu bekommen, was allerdings mit Hindernissen verbunden ist (und immer schwerer wird), da man bei Abgabe eines Rezeptes in der Apotheke jedesmal ein anderes erhält, mit dem Hinweis, »es gebe da solche Rabattverträge und die würden sich permanent ändern.«
Auch die Non–Aut-Idem-Regelung hilft nicht mehr, man bekommt dann die Mitteilung der Apotheke ist zurzeit nicht lieferbar.
»Aut idem« ist lateinisch und bedeutet: »oder das Gleiche«. Im Apothekenrecht wird damit die Möglichkeit des Apothekers beschrieben, statt eines vom Arzt verordneten Arzneimittels ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat an den Patienten abzugeben.
Im Zuge der Gesundheitsreform sind Apothekerinnen und Apotheker angehalten, nur die Arzneien abzugeben, für die die Kasse des Patienten einen Rabattvertrag mit den Arzneimittelherstellern abgeschlossen hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arzt »aut idem« auf dem Rezept ausschließt. (Quelle)
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