Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH / siehe Pressestelle Nr. 171 / 2007) hat die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen erleichtert. In einem Urteil erklärte das Karlsruher Gericht eine Vertragsklausel für unwirksam, die «jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen» von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte.
Eine solche Bestimmung benachteilige den Mieter unangemessen, weil sie ihrem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere untersage, darunter Hamster oder Schildkröten.
In diesem Fall wollte ein Mieter aus Krefeld zwei Katzen in die Wohnung aufnehmen. Der Vermieter hatte ihm dies verboten. Ob der Mieter die Katzen nun aufnehmen darf, bleibt aber vorerst offen. Der BGH verwies den Fall zur Klärung an das Landgericht Krefeld zurück. (Az: VIII 340 / 06 vom 14. November 2007)