Autor: SuMu

  • Rehabilitation

    auch kurz nur “Reha”.

    Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen 4 Arten von Reha-Leistungen:
    die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation,
    die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie Umschulungen oder Weiterbildungen,
    die ergänzenden Leistungen beispielsweise Übergangsgeld oder Kosten für Haushaltshilfen und
    die sonstigen Leistungen wie Rehabilitationen nach Krebserkrankungen sowie Heilbehandlungen für Kinder von Versicherten.

    Voraussetzungen für eine medizinische Reha

    Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ihre Erwerbsfähigkeit soll durch die Rehabilitation wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden. Die Leistungen können Sie in Abständen von 4 Jahren erhalten. Vorzeitige Leistungen vor Ablauf dieser Frist sind möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

    Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

    • Wartezeit von 15 Jahren
    • 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
    • Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    • allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
    • Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
  • Psychiatrische Unterlagen einsehen oder kopieren?

    Einsichtnahme von Patienten in psychiatrische Behandlungsunterlagen.
    Grundsätzlich gilt, dass auch in diese Unterlagen der Patient ein Einsichtsrecht hat
    .

    Besonderheiten gelten nun in Bezug auf psychiatrische Behandlungen. Dort kommt der Entscheidung des Arztes, ob eine Aushändigung der Krankenunterlagen an den Patienten medizinisch verantwortbar ist, besonderes Gewicht zu (BVerfG NJW 1999, 1777).

    Allerdings darf der Arzt auch nach einer psychiatrischen Behandlung die Herausgabe der Krankenunterlagen nicht pauschal unter Hinweis auf ärztliche Bedenken verweigern. Er hat die entgegenstehenden therapeutischen Gründe vielmehr nach Art und Richtung näher zu kennzeichnen, allerdings ohne die Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen…
    [Quelle: Datenschutzzentrum]

    Eine unkompliziertere Möglichkeit wäre es, mal seinen Hausarzt oder Psychiater zu fragen, ob er diese Unterlagen als Kopie zur Verfügung stellen würde

    Psychotherapie-Unterlagen darf man auch einsehen!

  • Medizinischer Dienst der Krankenkasse

    Medizinischer Dienst (MDK) der Krankenkasse? Welche Rechte habe ich?

    “Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung” (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert (in Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Medizinische Dienste: den MDK Nordrhein und den MDK Westfalen-Lippe).

    Wenn man länger krank geschrieben ist, wird man von der Krankenkasse aufgefordert, sich beim MDK vorzustellen, zwecks Begutachtung der Arbeitsfähigkeit.

    Die Krankenkasse, sowie der MDK sind ein Wirschaftsunternehmen und wollen die eigenen Kosten so gering wie möglich halten, der Kranke ist nicht sonderlich von Interesse, man kann nur hoffen, dass man zu einem kompetenten Arzt oder Ärztin kommt.

    • Man kann auch einen Verwandten oder Bekannten mit zum Gespräch nehmen
    • Man hat das Recht, sich das Gutachten aushändigen zu lassen
    • Man kann gegen das Gutachten einen formlosen Einspruch einlegen, eine medizinische Begründung sollte umgehend vom behandelnden Psychiater erfolgen.
  • Moderne Antidepressiva(SSRI)


    (Selektive) Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI = Selektiver Serotonin-Reuptake-Inhibitor) sind Antidepressiva, die am Serotonin-Transporter ihre Wirkung entfalten und dabei die Serotonin-Konzentration in der Gewebeflüssigkeit des Gehirns erhöhen.
    Bekannte SSRI sind Fluoxetin, Fluvoxamin, Paroxetin, Sertralin, Citalopram und Escitalopram. Bei Escitalopram handelt es sich um eine nach Wegfall des Patentschutzes auf den Markt gebrachte Variante des Citaloprams, die lediglich anstelle des Racemats das therapeutisch wirksame Enantiomer enthält.
    Weitere Infos in der Wikipedia