Ich wünsche mir, für das Jahr 2007, eine manische Phase!
Immer nur depressiv sein, ist auf Dauer langweilig und einfach nur Scheiße…
Kategorie: Sonstiges
Alles was mich interessiert – sonst nirgends reinpasst.
-
Wunsch für 2007
-
Kann man mit einer chronischen Depression leben?
Nein, man kann vielleicht überleben.
-
Chronische Erkrankung? Zuzahlungsbefreiung für Medikamente?
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (über ein Jahr lang je Quartal mindestens ein Arztbesuch wegen derselben Krankheit) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor.
- Es liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent vor.
- Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
Die Bescheinigung der Pflegebedürftigkeit 2 oder 3, den Beleg über eine Behinderung bzw. Erwerbsminderung über 60 Prozent oder die ärztliche Bescheinigung der schwerwiegend chronischen Erkrankung müssen die Versicherten bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Diese stellt einen Befreiungsausweis aus, wenn der Versicherte bereits ein Prozent seines Jahres-Bruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet hat und die Kriterien der Chronikerregelung erfüllt.
Letztendlich entscheidet die Krankenkasse, ob ein Patient als schwer chronisch krank gilt.So ein Formular bekommt man bei seiner Krankenkasse.
Die Zuzahlungsbefreiung muß jedes Jahr bei der Krankenkasse neu beantragt werden.
Die Zuzahlungen in einem Kalenderjahr dürfen 2% ( bzw. 1% bei ärztlich belegter chronischer Krankheit) der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht übersteigen.Zu den Bruttoeinnahmen gehören die Einnahmen sämtlicher zum Haushalt gehörender Mitbewohner.
Alle Belege/Rechnungen:
- Praxisgebühr Arztbesuche / Zahnarztbesuche
- Zuzahlungen im Krankenhaus, Reha
- Zuzahlungen zu Arznei-,Verbandmittel
- Zuzahlungen zu Massagen, Ergotherapien u.s.w, Hilfsmittel wie Rollstühle …
sammeln und dann bei der Krankenkasse einreichen.
Es gibt natürlich auch Freibeträge, die bei der Krankenkasse zu erfragen sind.update: ab dem 1.4.2007 (Gesundheitsreform)
Künftig wird aber nur noch derjenige befreit, dem der Arzt bescheinigt, sich »therapiegerecht« zu verhalten. Das gilt für alle Chroniker und die, die per Stichtag 1. April älter als 45 Jahre sind. Therapiegerecht verhält sich, wer sich in bestimmte Behandlungsprogramme einschreibt und regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen nutzt.Infos KVNO.
-
Freiwillige gesetzliche Betreuung?
Wer kann einen gesetzlichen Betreuer beantragen?
Erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Wie und wo beantragt man eine gesetzliche Betreuung?
Indem man einen schriftlichen oder mündlichen formlosen Antrag beim Vormundschaftsgericht stellt; auch helfen z.B. Der Sozialpsychiatrische Dienst bei der Antragstellung.
Im Antrag sollten nähere persönliche Daten, Klinikaufenthalte, Diagnosen, der behandelnde Arzt und der Grund für eine Betreuung enthalten sein. Das Vormundschaftsgericht wird dann noch ein Gutachten des behandelnden Arztes veranlassen und ein Mitarbeiter der städtischen Betreuungstelle wird noch einen Sozialbericht in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller anfertigen. Sofern alle Daten beim Vormundschaftsgericht vorliegen, wird ein Termin für die Anhörung gemacht und entschieden, ob eine Betreuung und auf welche Bereiche bezogen diese für erforderlich gehalten wird. Der Zeitraum von der Antragstellung bis zum Gerichtstermin kann sich auf ca. 6 bis 12 Wochen belaufen.
Wer wird Betreuer?
Bei der Auswahl des Betreuers hat das Gericht die Wünsche des antragstellenden Menschen zu berücksichtigen.
Auswirkungen der Betreuung
Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung. Sie hat nicht zur Folge, dass der betreute Mensch geschäftsunfähig wird.
Wie lange dauert eine Betreuung?
§ 1908 d Abs. 1 BGB schreibt deshalb ausdrücklich vor, dass die Betreuung aufzuheben ist, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Die beteiligten Personen, insbesondere der Betreute und der Betreuer, haben daher jederzeit die Möglichkeit, dem Vormundschaftsgericht den Wegfall der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden Voraussetzungen mitzuteilen und so auf eine Aufhebung der Betreuung hinzuwirken.
Informationen entnommen aus einem Ratgeber vom BMJ (=Bundesministerim der Justiz), diese Broschüre kann man sich kostenlos zusenden lassen oder auch als Pdf.-Datei Betreuungsrecht herunterladen.
Das Online-Lexikon Betreuungsrecht
