Kategorie: Sonstiges

Alles was mich interessiert – sonst nirgends reinpasst.

  • Kokoskuchen gebacken

    kuchen

    Ganz einfaches Rezept, kann man gut abwandeln, Angaben (ca.) für einen großen und einen kleinen Rodonkuchen:
    0.350 kg weicher Butter mit 0.350 kg Zucker schaumig rühren,
    nach und nach 7 Eier dazugeben, anschließend
    0.250 kg Mehl,
    1.5 Tütchen Backpulver,
    Aroma (Buttervanille u. Bittermandel) und
    0.400 kg Kokosraspel.

    Der kleine musste ca. 35 min im Backofen verbringen, der größere ca. 55 min (170°).

    Eigentlich wollte ich ja einen Lila-Farbüberzug haben, aber ich hatte keine blaue Farbe mehr zum Vermischen zu hause.

    Leider konnte ich den Kokoskuchen aus mir unerklärlichen Gründen nicht in eine Zip-Datei verpacken, deshalb kann ich auch kein Probierstückchen hier zum Downloaden anbieten!

  • Adonis und Wasser

    Adonis und Luna und der Wasserkran

    Adonis wird wohl eine Wasserratte, wenn Jörg badet, dann hat er seine beiden Vorder-Pfoten immer mit im Wasser

  • Vox, HundKatzeMaus und die Retter auf vier Pfoten

    Der Fernsehbeitrag “Die Retter auf vier Pfoten 2007” wird auf VOX in der Sendung HundKatzeMaus (voraussichtlich) am 01. Dezember 2007 um 18 Uhr gesendet.

  • BGH erleichtert Tierhaltung in Mietwohnungen

    Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH / siehe Pressestelle Nr. 171 / 2007) hat die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen erleichtert. In einem Urteil erklärte das Karlsruher Gericht eine Vertragsklausel für unwirksam, die «jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen» von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte.

    Eine solche Bestimmung benachteilige den Mieter unangemessen, weil sie ihrem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere untersage, darunter Hamster oder Schildkröten.

    In diesem Fall wollte ein Mieter aus Krefeld zwei Katzen in die Wohnung aufnehmen. Der Vermieter hatte ihm dies verboten. Ob der Mieter die Katzen nun aufnehmen darf, bleibt aber vorerst offen. Der BGH verwies den Fall zur Klärung an das Landgericht Krefeld zurück. (Az: VIII 340 / 06 vom 14. November 2007)