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Chronische Erkrankung? Zuzahlungsbefreiung für Medikamente?

Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (über ein Jahr lang je Quartal mindestens ein Arztbesuch wegen derselben Krankheit) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor.
  • Es liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent vor.
  • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

Die Bescheinigung der Pflegebedürftigkeit 2 oder 3, den Beleg über eine Behinderung bzw. Erwerbsminderung über 60 Prozent oder die ärztliche Bescheinigung der schwerwiegend chronischen Erkrankung müssen die Versicherten bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Diese stellt einen Befreiungsausweis aus, wenn der Versicherte bereits ein Prozent seines Jahres-Bruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet hat und die Kriterien der Chronikerregelung erfüllt.
Letztendlich entscheidet die Krankenkasse, ob ein Patient als schwer chronisch krank gilt.

So ein Formular bekommt man bei seiner Krankenkasse.

Die Zuzahlungsbefreiung muß jedes Jahr bei der Krankenkasse neu beantragt werden.
Die Zuzahlungen in einem Kalenderjahr dürfen 2% ( bzw. 1% bei ärztlich belegter chronischer Krankheit) der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht übersteigen.

Zu den Bruttoeinnahmen gehören die Einnahmen sämtlicher zum Haushalt gehörender Mitbewohner.

Alle Belege/Rechnungen:

  • Praxisgebühr Arztbesuche / Zahnarztbesuche
  • Zuzahlungen im Krankenhaus, Reha
  • Zuzahlungen zu Arznei-,Verbandmittel
  • Zuzahlungen zu Massagen, Ergotherapien u.s.w, Hilfsmittel wie Rollstühle …

sammeln und dann bei der Krankenkasse einreichen.
Es gibt natürlich auch Freibeträge, die bei der Krankenkasse zu erfragen sind.

update: ab dem 1.4.2007 (Gesundheitsreform)
Künftig wird aber nur noch derjenige befreit, dem der Arzt bescheinigt, sich »therapiegerecht« zu verhalten. Das gilt für alle Chroniker und die, die per Stichtag 1. April älter als 45 Jahre sind. Therapiegerecht verhält sich, wer sich in bestimmte Behandlungsprogramme einschreibt und regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen nutzt.

Infos  KVNO.