Bald neue Kontonummern – IBAN-Nummer EU-weit Pflicht

In zwei Jahren (1. Februar 2014) müssen sich Bankkunden neue Kontonummern merken. Dann wird die IBAN-Nummer EU-weit Pflicht. Auf 22 Stellen kombiniert sie Bankleitzahl und Kontonummer.

IBAN: Die IBAN (International Bank Account Number) setzt sich zusammen aus dem Länderkennzeichen DE für ein deutsches Konto. Danach folgen eine zweistellige Prüfziffer, die achtstellige Bankleitzahl des Kontoinhabers (im Beispiel 370 400 44) und von hinten aufgefüllt die Kontonummer (die je nach Kreditinstitut bis zu zehn Stellen umfasst). Beispiel: DE89370400440532013000

BIC: Der BIC (Bank Identifier Code) ersetzt bei SEPA die bisherige Bankleitzahl (beispielsweise 37040044). Er identifiziert Kreditinstitute weltweit und ist entweder acht oder elf Stellen lang. Die ersten vier Stellen entsprechen der Bankbezeichnung, danach folgen der Ländercode DE, die zweistellige Ortsangabe und die Filialbezeichnung. Beispiel: MARKDEFFXXX. Von Februar 2014 an entfällt die BIC für nationale Überweisungen, von Februar 2016 an für grenzüberschreitende Geldtransfers.

Verbraucherschützer warnen: Ist die Überweisung mit einem Tippfehler einmal abgeschickt (zum Beispiel beim Online-Banking), ist sie nicht mehr zu widerrufen. Dann muss der Kunde seine Hausbank informieren, die sich mit der Empfängerbank in Verbindung setzt. Der Kunde muss seine Bank um Rückbuchung bitten. Nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale passiert dies auf eigenes Risiko und eigene Kosten. (mehr auf süddeutsche.de)

Susanne

Autor: SuMu

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