Eine Vorlage dokumentiert Therapiewünsche bei fehlender Einwilligungsfähigkeit, besonders wichtig für Menschen mit psychischen Vorerkrankungen.
In psychischen Krisen können Menschen vorübergehend nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden. Damit sie für solche Situationen vorsorgen können, hat die DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V) eine spezielle Patientenverfügung für psychische Gesundheit entwickelt.
Diese Patientenverfügung ersetzt nicht die herkömmliche Patientenverfügung für körperliche Erkrankungen, sondern ergänzt sie um Regelungen für psychische Gesundheit.
ℹ️ Patientenverfügung und psychische Gesundheit
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. So können etwa Wünsche zu noch nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen festgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Mehr auf Bundesministerium für Gesundheit