Bald hat jeder Patient das Recht auf Einsichtnahme in seine psychiatrischen Krankenakten, er darf sich auch die subjektiven Anmerkungen ansehen.
“Für die ärztliche Dokumentation bedeutet dies, dass alle patientenbezogenen Aufzeichnungen dem Patienten grundsätzlich zugänglich sein werden. Dies gilt auch für subjektive Wertungen, Arbeitshypothesen oder Notizen zur Gegenübertragung in psychotherapeutischen Sitzungen.”
[Quelle: ist weg, muss erst eine neue suchen
Da bin ich ja mal gespannt, wie das umgesetzt und wie das im Einzelfall aussehen wird…
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