Jede Depression wird besser, sofern man sie überlebt †

13. Mai
2007

Psychotherapie: Patienten dürfen Behandlungsakten einsehen

Aus der Ärztezeitung:

Ein Patient hat grundsätzlich Anspruch auf Einsichtnahme und Herausgabe der Protokolle seiner psychotherapeutischen Behandlung. Das berichtet die “Monatsschrift für Deutsches Recht” unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main.

Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 127/06.
Gut zu wissen, ich würde auch sämtliche psychiatrische/psychotherapeutische Unterlagen haben wollen!
Wie gut das es den Google-Cache gibt, siehe Bloggeschrottet

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