Jede Depression wird besser, sofern man sie überlebt †
Kündigungsrecht Zusatzbeiträge der Krankenkassen
Hier schon erwähnt, einige Krankenkasse beginnen damit, Zusatzbeiträge zu erheben.
Die Krankenkassen können pauschal acht Euro zusätzlich im Monat von jedem Versicherten unabhängig von seinem Einkommen verlangen. (96 Euro im Jahr, maximal 1% Bruttoeinkommens).
Kinder und mitversicherte Ehepartner sind davon ausgenommen. Rentner müssen auch zahlen.
Sonderkündigungsrecht der Versicherten
Spätestens vier Wochen bevor die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhebt (Fälligkeitstermin), muss sie die Versicherten darüber und das Sonderkündigungsrecht informieren. Die Betroffenen können – am besten schriftlich – ihren Kündigungsanspruch geltend machen: Entweder per Einschreiben oder direkt vorbeibringen. Die Kündigungfrist beträgt zwei Monate.
Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nicht bei Versicherten, die einen Wahltarif mit einer dreijährigen Bindung an die Kasse abgeschlossen haben. (wiso.zdf.de)
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