Jede Depression wird besser, sofern man sie überlebt †
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Krankenkassen: Zusatzbeiträge kommen
Krankenkassen, die nicht mit den Geld-Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auskommen, dürfen einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens ihrer Versicherten fordern. Bei der Berechnung darf die Beitragsbemessungsgrenze aber nicht überschritten werden. Die Kassen können also höchstens 37 Euro pro Monat fordern. Acht Euro dürfen ohne Prüfung des Einkommens erhoben werden. Die meisten Kassen werden mit diesem Betrag starten. (rp-online)
Man hat allerdings ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag einfordert. Ich hänge nicht an meiner Krankenkasse, leider werden wohl vermutlich alle ihren Zusatzbeitrag ausschöpfen …
Will eine Kasse Zusatzbeiträge erheben, muss sie das spätestens einen Monat vorher ankündigen. Bis der Betrag das erste Mal fällig wird, haben die Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Davon können auch Jene gebrauch machen, die erst innerhalb der letzten 18 Monate beigetreten sind. Normalerweise ist eine Kündigung innerhalb dieser Bindungsfrist ausgeschlossen. Pech haben Mitglieder, die mit Wahltarif versichert sind. Wer sich beispielsweise für einen Selbstbehaltmodell oder einen Kostenerstattungstarif entschieden hat, ist damit im Regelfall für drei Jahre an die Kasse gebunden – auch wenn diese die Beiträge erhöht.(n-tv.de)
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