Rechte und Pflichten, wenn man Krank ist

“Eine Schweizer Versicherungsangestellte war für einen Tag krank gemeldet, Migräne. Doch dann entdeckte ihr Arbeitgeber, dass die Frau im Facebook-Netzwerk unterwegs war – und kündigte ihr. Begründung: Wer surfen kann, kann arbeiten.” (web.de)

(gefunden im medblog)

Da fällt mir ja nichts zu ein!

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— Ines, 01.05.2009@11:58 # 1 -

Das Zitat gibt nicht korrekt wieder, was da tatsächlich passiert ist. Soweit mir erzählt wurde, hatte die Frau ihre Migräne mit den Computerbildschirmen bzw den Lichtverhältnissen am Arbeitsplatz begründet. Wenn man sich dann aber freiwillig trotzdem noch vor den Monitor setzt, so ist das aus meiner Sicht durchaus fahrlässig.

Jedoch zweifle ich, dass dieser Schweizer Vorfall auf Deutschland übertragbar ist. Zumindest ist man gesetzlich schliesslich nicht verpflichtet, den Grund für seine Krankmeldung dem Arbeitgeber mitzuteilen. Nicht umsonst bekommt der Arbeitgeber von der ärztlichen Bescheinigung nur die Hälfte, im Vergleich zu dem was an die Krankenkasse geht…

Sebastian, 01.05.2009@15:03 # 2 -

Matsche in der Birne oder so?

Was soll man denn machen? Wenn man »krank(geschrieben)« ist? Die Erhebungen an der Rauhfasertapete zählen oder was?

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