Jede Depression wird besser, sofern man sie überlebt †
Urlaub mit Opiaten
Die Mitnahme von Opioiden (Betäubungsmitteln) bei Auslandsreisen, sollte gut geplant sein. Die Bundesopiumstelle rät dringend, geeignete Dokumente mitzuführen. Dies gelte auch für Ärzte im karitativen Auslandseinsatz.
Die Reisenden, die Betäubungsmittel mitnehmen müssen, sollten sich vorab informieren, welche Vorschrift(en) für ihr Reiseland gilt.
Für Substitutionsbehandlungen von opiatabhängigen Patienten werden ebenfalls dem Betäubungsmittelrecht unterstehende Wirkstoffe eingesetzt (insbesondere Methadon, Levomethadon und Buprenorphin).
Sofern dies aus ärztlicher Sicht vertretbar und in Übereinstimmung mit den Vorschriften des bereisten Landes ist, kann der Arzt dem Patienten Verschreibungen des Substitutionsmittels über eine für die Dauer der Reise erforderlichen Menge – maximal allerdings für 30 Tage pro Jahr – aushändigen. Derartige Verschreibungen hat der Arzt der zuständigen Landesgesundheitsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Das Mitführen von (bestimmten) Substitutionsmitteln bei der Einreise ist allerdings in einigen Ländern der Welt verboten. So dürfen z.B. Methadon bzw. Buprenorphin nicht in die USA eingeführt werden.
Die Fortführung einer Substitutionsbehandlung durch einen Arzt im Ausland ist ebenfalls nicht in allen Ländern der Welt erlaubt (z.B. Malaysia, einige Bundesstaaten der USA) bzw. aufgrund hoher bürokratischer Hürden kaum realisierbar. (Pressemitteilung BfArM)
Hinweise des BfArM zur Mitnahme von Betäubungsmitteln.
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@ Benjamin:
auf »Substitutionspräparate« umsteigen :-)
ich hab mich immer schon gefragt, was das für Paare sind, die im Urlaub so glücklich und entspannt aussehen….
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