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Schutzimpfungen sind Pflichtleistung der Krankenkassen
Ein Patientenratgeber von der Kassenärztlichenvereinigung Nordrhein informiert über Schutzimpfungen,
PDF-Datei: KVNO Patientenratgeber Impfen schützt (550 KB)
Die Schutzimpfungen waren bisher Satzungsleistung und sind jetzt eine Pflichtleistung der Krankenkassen, deren Umfang vom GBA in dieser neuen Schutzimpfungsrichtlinie geregelt wurde.
Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg:
Schutzimpfungs-Richtlinie (SIR) (PDF, 487 KB)
FAQs des Gemeinsamen Bundesausschusses (PDF, 533 KB)
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