Jede Depression wird besser, sofern man sie überlebt †

Ausgaben für die Gesundheit beim Finanzamt geltend machen

Das Jahr 2007 neigt sich dem Ende und man sollte schon einmal sämtliche Belege, die man hoffentlich auch gesammelt hat, vorsortieren.

Denn viele Ausgaben für die Gesundheit, die man selber bezahlt hat, können bei der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, z.B.

  • Brillen
  • Kuren
  • Zahnersatz
  • Praxisgebühr
  • Zuzahlung zu Rezepten, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Zuzahlungen für orthopädische Einlagen, Rollstühle, Prothesen, Massagen
  • Psychotherapie
  • “Individuelle Gesundheitsleistungen” (IGeL)

Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass die Kosten, die im Jahr für die Gesundheit zusammen gekommen sind, als Gesamtbetrag eine bestimmte Grenze übersteigen. (Weitere Infos gibt das Finanzamt)

Wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat, kann man eine Behindertenpauschale geltend machen.

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