Depression und Schwerbehinderung

Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man nicht nur bei körperlichen, sondern auch bei psychischen Erkrankungen.
Behinderung
Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Normale Alterserscheinungen und vorübergehende Erkrankungen werden nicht als Behinderung anerkannt.

Aufgrund der Depression und der damit verbundenen Einschränkung der persönlichen Lebensqualität wird möglicherweise ein bestimmter Grad an Schwerbehinderung zuerkannt.

Ab einem Grad von 50% bekommt man einen sogenannten Schwerbehindertenausweis und fällt unter den Schutz des Schwerbehindertengesetzes.

Was das im einzelnen heißt und welche anderen Vorteile und/oder Vergünstigungen mit diesem Schwerbehindertenausweis verbunden sind, kann kann man hier nachlesen.

Auf jeden Fall erhält man mehr Urlaubstage und unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz.

Wo beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Antrag auf Schwerbehinderung bekommt man beim zuständigen Versorgungsamt. Man kann dort einfach anrufen und sich so einen Antrag zuschicken lassen oder man lädt sich so einen Antrag von der Webseite des Versorgungsamtes herunter.

Diesen Antrag kann man auf dem PC mit einem PDF-Programm, wie dem Adobe Acrobat Reader ausfüllen und dann ausdrucken oder man druckt sich den Antrag direkt aus und füllt ihn per Hand aus.

Was muss ich alles in diesem Antrag angeben?

Das Formular ist nicht besonders umfangreich und auch leicht auszufüllen.

Man gibt seine persönlichen Daten, wie Name, Anschrift, Namen von Ärzten und Therapeuten an, die zu dem eigenen Gesundheitszustand Stellung nehmen können und auch von der Schweigepflicht entbunden werden müssen, damit dich das Versorgungsamt diese Unterlagen anfordern kann.
Auch beschreibt man selber seine krankheitsbedingten Beeinträchtigungen.
Entweder man schickt sofort 2 Passbilder mit oder man wartet, bis man dazu aufgefordert wird, was eigentlich sinnvoller wäre, da man ja noch nicht weiß, ob man einen Ausweis erhält.

Es dauert einige Wochen, bis man Bescheid vom Versorgungsamt erhält, da dieses ja auch erst alle medizinischen Unterlagen anfordern muss.

Welchen Grad an Schwerbehinderung kann ich erhalten?

In der Regel erhält man beim ersten Antrag nicht so viele Prozente.

Ich habe aufgrund meiner Depression und einigen Psychiatrie-Aufenthalten bei meinem Erstantrag auf Schwerbehinderung 40% erhalten, was natürlich nicht für einen Schwerbehindertenausweis reicht.

Bei einem GdB von 30% oder 40% kann der Feststellungsbescheid auch dem Arbeitsamt vorgelegt werden, wenn eine Gleichstellung beantragt werden soll.

Gleichgestellte haben alle Rechte wie schwer behinderte Menschen. Ausgenommen sind der Zusatzurlaub und bestimmte Nachteilsausgleiche.

Im Jahr 2006 war ich für 8 Monate auf einer Depressionsfachstation und habe anschließend einen Verschlimmerungsantrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt.

Jetzt habe ich wegen meiner Depression einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem Schwerbehindertengrad von 60 % .

In der Regel ist ein Schwerbehindertenausweise befristet, weil sich ja der Gesundheitszustand durchaus verbessern kann und dies dann überprüft wird.

Warum sollte man einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

Wenn man eine Erwerbsunfähigkeitsrente beim Rentenversicherungsträger beantragt, wird nach so einem Ausweis gefragt, obwohl es keine Pflicht ist, so einen Ausweis zu beantragen.

Scheinbar hat man beim beim Rentenversicherer mit so einem Schwerbehindertenausweis inoffiziell Vorteile
Zumal es ja ein weiteres Gutachten über die eigene Erkrankung ist.

Wenn man länger bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist und dieser Arbeitgeber eine nicht zu kleine Firma ist, kann so ein Ausweis vorteilhaft sein.

In kleinen Betrieben würde ich es mir genau überlegen, ob ich so einen solchen Ausweis beantrage.

Sobald ich einen Schwerbehindertenausweis erhalten habe, sollte ich unverzüglich meinen Arbeitgeber darüber informieren, damit meine Anspruch (unter anderem) auf mehr Urlaubstage und besonderer Kündigungsschutz gewahrt ist.

Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes?

Natürlich kann man auch einen Widerspruch (meist innerhalb von 4 Wochen, steht aber auf dem Bescheid) gegen den Bescheid des Versorgungsamtes einlegen, wenn man der Meinung ist, das der festgestellte Grad der Behinderung zu gering sei.

Die Broschüren »Behinderung und Ausweis« und »Nachteilsausgleiche« bekommt man beim örtlichen Versorgungsamt oder beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Behinderung und Ausweis, (PDF Broschüre vom Integrationsamt für Antrag auf Schwerbehinderung bis Behinderungsbewertungstabelle des LWL) Stand Aug. 2007

Wie sieht so ein Schwerbehindertenausweis aus?

Leider handelt es sich bei diesem Ausweis nicht um eine schicke Plastikkarte, sondern es ist einfach ein grünlicher Pappkarton in den Maßen 15 cm lang und 11 cm hoch. Der Grad der Behinderung findet sich auf der Rückseite des Ausweises.
ausweis

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— Chal, 27.10.2007@07:27 # 1 -
Hallo,
muss man d. Arbeitgeber gegenüber sagen was für Krankeit(en) man hat wg. d. Behinderung, oder reicht es wenn man einfach sagt:\"Ich bin schwerbehindert?\" . Die Frage kommt bestimmt! was dann..
psychoMUELL, 27.10.2007@17:15 # 2 -
Nun, mir wäre es egal.
Habt ihr keinen Betriebsrat in der Firma? Den würde ich zuerst fragen.
Auf der anderen Seite, was sagst du, wenn dich dein Arbeitgeber fragt? \"Das geht sie nichts an\"? Könntest du versuchen ...
Aber bei gewissen Erkrankungen sollte es der AG wissen, weil eventuell gewisse Einschränkungen am Arbeitsplatz auftreten können und man diese ja vorher besprechen und verbessern könnte.
Ines, 27.10.2007@18:50 # 3 -
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man dem Arbeitgeber sagen muss, welche Krankheiten man hat. Sonst wird er einen Schwerbehinderten ja kaum angemessen beschäftigen können, oder was ist im Falle eines Arbeitsunfalls oder (zB bei Epileptikern) einem Anfall... Im Grunde ist es also aus Sicht des Arbeitnehmers sinnvoll, dass seine Kollegen und sein Chef wissen, was mit ihm los ist...
— gugger, 11.12.2007@05:32 # 4 -
was wurde bei deinem Antrag alles an Krankheiten angegeben?
psychoMUELL, 11.12.2007@10:03 # 5 -
Hallo gugger,
Depression (ja auch nur bei Depressionen kann man einen erhalten) , das reicht, da sich das Amt sämtliche Unterlagen von dir holt.
— gugger, 12.12.2007@01:50 # 6 -
ja aber laut der GdB Tabelle was wurde da dann letztendlich anerkannt?
Manie Neurose, laut der Tabelle gibt es da Abstufungen, bzw, dann der Grad von 0 - 100 %.
Depression ist da doch sehr allgemeingehalten.
— Motte, 14.12.2007@12:16 # 7 -
Hallo, also, mein Antrag läuft gerade, habe auch Depressionen angegeben, dann noch Asthma, Bluthochdruck, Adipositas, Binge - Eating, Refluxerkr. der Speiseröhre, chr.Gastritis, Ödeme in den Beinen, Probleme bei leichter Belastung z..B. Taubheit im l.Oberschenkel. atemnot. , bin echt gespannt, wenn das nix wird, verlier ich wohl meine Arbeit, stehe ganz unten bei der Auswahl, wer gehen muß... .Das trotz Festvertrag und 13 Jahren Arbeit... . Hab echt Angst, das der Antrag abgelehnt wird... . Aber erst mal sag ich nix auf der Arbeit, erst wenn der Antrag durch ist, oder eine Kündigung kommen sollte... . Drückt mir bitte alle Daumen dies gibt
psychoMUELL, 14.12.2007@16:35 # 8 -
Hallo Motte,
das liest sich ja recht viel, melde dich mal, wenn du bescheid hast!
— Klaus1850, 06.01.2008@20:28 # 9 -
Hallo,
ich bin seit 1 Jahr in Fachärztlicher Behandlung.
auf Anraten meines Arztes habe ich Schwerbehinderten Antrag gestellt.
Ein ausfühliches Attest bescheinigt schwere Depression F32.2 und
Agoraphobie F.40.0.
Kann ich mit einem Schwerbehindertenausweis rechnen (mind.50)
psychoMUELL, 06.01.2008@20:55 # 10 -
Ich habe beim ersten Mal (schon mehrere Klinikaufenthalte) 40% erhalten.
Das hängt durchaus vom Ort und vom Sachbearbeiter ab. Man kann auf jeden Fall Einspruch einlegen.
— Angelika, 07.07.2009@08:57 # 11 -

Hallo,
der Letzte Eintrag ist zwar schon was her, aber ich habe trotzdem eine Frage: Ich habe Depression, festgestellt 32.2 und war mehrere Monate im Krankenhaus. Vor knapp 10 Jahren war ich schon mal in ambulanter Behandlung und meine Therapeutin hat angesprochen, daß so ein Ausweis mal beantragt werden sollte, vor allem, da ich vor kurzem ein traumatisches Erlebnis hatte und dieses meine Depression doch arg verschlimmert hat. Unter anderem habe ich auch ein erhöhtes Endocarditisrisiko und eine chronische Schilddrüsenerkrankung, welche ich ebenfalls mit angeben möchte, wobei ich nicht weiss, ob das berücksichtigt wird.
Gibt es Erfahrungen, mit wieviel Prozent ich rechnen kann?
Bringt es überhaupt etwas, so einen Ausweis zu beantragen? Und warum werden beim ersten Antrag erstmal geringere Prozente vergeben, wenn die Erkrankung nachweislich schon mehrere Jahre anhält?
Würde mich auf eine Reaktion auf diesen Kommentar freuen. :)

psychoMUELL, 07.07.2009@09:03 # 12 -

Gibt es Erfahrungen, mit wieviel Prozent ich rechnen kann?
Bringt es überhaupt etwas, so einen Ausweis zu beantragen?

Wenn ich ein schon länger bestehendes Arbeitsverhältnis hätte (über 6 Monate und somit Kündigungsschutz), dann würde ich wohl einen beantragen. (Mehr Urlaub und besserer Kündigungsschutz)

Einfach versuchen und abwarten, ggf. Einspruch einlegen. Desto mehr Gutachten/Atteste/ Klinikaufenthalte desto besser.

Solveig, 07.07.2009@14:22 # 13 -

Hallo Angelika,

die aktuellen Kriterien für den GdB findest Du hier: Anlage Versorgungsmedizinische Grundsätze

Viele Grüße

Solveig

psychoMUELL, 07.07.2009@14:33 # 14 -

Puh, 116 Seiten! Danke für den Link.
Aber man kann nicht einfach alle Erkrankungen (nach Prozenten) zusammen zählen.

— Solveig, 07.07.2009@14:53 # 15 -

Hallo Susanne,

die Depressionen findest Du auf S. 27, auf die mein Link eigentlich zeigen sollte. Kann sein, daß das nicht auf allen Browsern / mit allen PDF-Programmen klappt…

Da ich jetzt wahrscheinlich ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis beantragen werde, habe ich mich etwas intensiver mit dem Thema beschäftigt. Zunächst einmal wird die schwerwiegenste Erkrankung berücksichtigt (also z.B. die Depressionen). Das weitere Vorgehen hängt davon ab, wie viele Prozente die übrigen Erkrankungen bekommen. Bei einzelnen Erkrankungen mit jeweils 10 oder auch 20% bleibt es bei den ursprünglichen Prozenten. Gibt es weitere schwerwiegende Erkrankungen, so kommt es darauf an, ob sie »unterschiedliche Lebensbereiche« betreffen. Hast Du beispielsweise zwei Erkrankungen, die Deine Gehstrecke massiv verkürzen (z.B. eine Herzerkrankung und eine Amputation), so ändert das am GdB nichts. Bei zwei Erkrankungen, die sich gegenseitig verschlechtern (z.B. unterschiedliche Behinderungen an beiden Beinen oder Armen), erhöht die zweite ebenfalls den GdB. Schwierig wird es bei Behinderungen, die unabhängig voneinander mehrere Bereiche betreffen (z.B. Diabetes und Hörbehinderung): es ist schwer vorherzusagen, wie in solchen Fällen entschieden wird.

Viele Grüße

Solveig

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