Jede Depression wird besser, sofern man sie überlebt †

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Offenbarung der Schwerbehinderung

Der schwerbehinderte Mensch ist grundsätzlich nicht verpflichtet, für ihn ungünstige Umstände von sich aus mitzuteilen. So ist weder ein behinderter Mensch noch ein schwerbehinderter Mensch von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderung oder Behinderung im Vorstellungsgespräch oder in seiner Bewerbung auf eine Arbeitsstelle zu offenbaren.
Eine Offenbarungspflicht besteht allerdings dann, wenn der schwerbehinderte Bewerber erkennen muss, dass er aufgrund seiner Behinderung, die von ihm geforderte Arbeit nicht erbringen kann oder seine Behinderung eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit sich bringt, die für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist. (Integrationsämter)

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— Solveig, 11.10.2008@21:34 # 1 -

Hab’ ich einen Dusel, daß man meine Behinderungen nicht sehen kann!!!
Ein Rollifahrer oder eine Blinde haben leider keine Chance, ihre Behinderung zu verschweigen…

MJoe, 13.10.2008@21:43 # 2 -

Dabei ist wohl auch die Frage, was denn nun als Behinderung zählt.
Ein stark übergewichtiger Mensch kann zum Beispiel nicht Testfahrer für Minigolfwägen werden oder sowas in der Art. Oder paßt nihct in gewisse Bürostühle…
Ist ein korpulenter Mensch behindert?

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