Jede Depression wird besser, sofern man sie überlebt †

Blog » depression

Wieviel Prozente kann man bei einer Schwerbehinderung erhalten

Eine ausführliche Tabelle findet man hier: Anhaltspunkte. Das ist allerdings keine Garantie, dass man die Prozente auch in dieser Höhe erhält, sondern mehr eine grobe Orientierung. Die Höhe hängt auch vom örtlichen Versorgungsamt ab. Es kann sein, dass man in Düsseldorf weniger oder mehr Prozente als in Kleinkleckersdorf bekommt. Natürlich kann man gegen einen zugestellten Bescheid vom Versorgungsamt auch einen Widerspruch einlegen, dieser sollte gut begründet sein und am besten noch ein ausführliche ärztliche Stellungnahme enthalten oder diese sollte später nachgereicht werden.

Vsbinfo.de, eine Infoseite zum Thema, Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht.

Infos von vsbinfo.de
Diese Seiten bieten aktuelle Informationen insbesondere aus der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorrangig für in der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigte Menschen (Behinderte) sowie diejenigen, denen ein für die Gemeinschaft erbrachtes Sonderopfer einen Schaden zugefügt hat (Soziales Entschädigungsrecht), so z.B. zu Grad der Behinderung, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Nachteilsausgleich, Opferentschädigung, Soldatenversorgung u.v.m. Gleichzeitig werden auch Verfahrens- und Kostenfragen des Sozialrechts abgehandelt.

Schreibe einen Kommentar [23] Kommentar-Feed für diesen Artikel

— nastorseriessix, 08.10.2008@11:05 # 1 -

Was mich mal interessieren würde in diesem Zusammenhang wäre, ab wann man als Behindert/Schwerbehindert gilt? Weil, mich hat mal ein Therapeut auf dieses Thema hin angesprochen und meinte das dass was ich hätte evtl. als Behinderung mit X Prozent auszulegen wäre. öhm ?

Scharf darauf, als offiziell Behindert zu gelten, bin ich eigentlich nicht!

psychoMUELL, 08.10.2008@11:09 # 2 -

Ich lasse mir die 5 Tage mehr Urlaub, besserer Kündigungsschutz etc. nicht entgehen.

— Solveig, 08.10.2008@12:22 # 3 -

Diese Vorteile Nachteilsausgleiche hat man aber dann und nur dann, wenn man eine feste Stelle hat – am besten als Beamter! Ist man dagegen auf Stellensuche, ist der GdB nicht allzu selten ein K.O.-Kriterium! Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man einen Antrag stellen will! Ich jedenfalls hätte bereits fast mein ganzes Leben lang die Anerkennung als Schwerbehinderte beantragen können (und bekommen!), habe aber aus guten Gründen darauf verzichtet. Und eine Diskriminierung ist so gut wie nie nachweisbar, weil das wohl kaum ein Arbeitgeber zugeben würde. Im Zweifelsfall war der andere Bewerber halt einen Tick besser…

psychoMUELL, 08.10.2008@12:43 # 4 -

Man muss den Ausweis bei einer Bewerbung nicht angeben, das kann man auch noch 6 Monate später!

— Solveig, 08.10.2008@15:30 # 5 -

Tja, da streiten sich leider die Gelehrten!!! Ich habe von Rechtsanwälten schon die eine und die andere Meinung gehört… Und ich bin in Fragebögen schon wiederholt gefragt worden, ob ich schwerbehindert oder gesundheitlich beeinträchtigt sei. Ohne GdB konnte ich beide Fragen immer guten Gewissens und rechtlich einwandfrei verneinen, obwohl ich seit meinem zweiten Lebensjahr chronisch krank und auf Medikamente zum Überleben angewiesen bin.

psychoMUELL, 08.10.2008@16:07 # 6 -

Ich finde diese Info ganz interessant. Man muss auch nicht sagen, dass man schwanger ist, bei einer Bewerbung.

— Dirk Fischer, 07.07.2009@17:57 # 7 -

Hallo, ich bin 43 und bin Polytoxikomane und trockener Alkoholiker habe eine HepaitisC und eine Haemotomacrose.Momentan bin ich bei 50% ohne Poly. und Hämo.Meine Frage wäre ob es sich nochmals lohnt ein
Verschlimmrungsantrag zu stellen und hoffe das sich jemand mit den verschiedenen Prozentgewichtungen auskennt

psychoMUELL, 08.07.2009@09:18 # 8 -

Hallo Dirk,
was versprichst du dir denn von noch mehr Prozenten?

— Dirk Fischer, 08.07.2009@09:51 # 9 -

Hallo Susanne,
ich verspreche mir von noch mehr Prozenten eine gewisse Vorbereitung auf das Frührentnerdasein was laut Ärzte schneller kommen wird als ich denke

psychoMUELL, 08.07.2009@10:11 # 10 -

Hallo Dirk,
wenn sich dein Befinden in letzer Zeit verschlechtert hat, kannst du sicher einen Verschlimmerungsantag stellen. Es ist dann aber auch möglich, dass du weniger Prozente bekommst oder der Ausweis befristet wird.

Man kommt auch ohne Ausweis oder mit wenig % schon in Rente. Hängt eben viel vom Gutachter und Sachbearbeiter ab (Gutachten der Kliniken und Ärzte) und ist schon eine Art Glücksspiel.

Aber bedenke, in der Regel ist die Rente in jungen Jahren (bei Normal-Verdienern) nicht hoch und wenn du sie einmal hast, wirst du sie vermutlich nicht mehr los.

Bzw. wer stellt schon einen Ex-Rentner ein …

20 oder mehr Jahre mit fast nix dahin vegitieren – mal so als Gedanke. Mit kaum Rente wird es dir vermutlich kaum besser gehen ;-).

— Dirk Fischer, 08.07.2009@11:12 # 11 -

Hallo, glaube mir der Gedanke als Frührentner das Arbeitsleben abzuschließen ist alles andere als eine Alternative, ich bin Malermeister und möchte nach meiner Interveronterapie noch eine kaufmännische Ausbildung machen um so so lange wie möglich noch arbeiten zu können.Eines kristalisiert sich jetzt schon raus das ich körperlich nicht mehr schwer arbeiten kann, was ich 25Jahre getan habe,logischerweise deswegen die weiterbildung um nicht mehr auf dem Bau arbeiten zu müssen aber doch all mein Wissen einsetzen zu können.Die Frage ist nur oob ich noch einige Prozente bekomme weil ich kranker geworden bin,meine50sind fest da brauche ich keine Angst zu haben..

psychoMUELL, 08.07.2009@15:46 # 12 -

Was erhoffst du dir denn von mehr Prozenten? Ich würde mich da mit meine Arzt beraten und es ggf. einfach ausprobieren.

— Thomas, 13.12.2009@20:07 # 13 -

Hi Leute,
der Amtsarzt der Agentur für Arbeit hat mich darauf hingewiesen das ich mich auf Prozente prüfen lassen soll (Probleme mit dem Sprunggelenk und dem Rücken, kann nicht mehr schwer heben, viel laufen/rennen usw.) aber im Alltag komme ich ohne Probleme zurecht. Meine Frage lautet:
Wo soll ich mich auf diese Prozente prüfen lassen? Hausarzt? Behandelnder Orthopäde(bei dem ich schon Jahre wegen diese Beschwerden bin). Bringt mir das ganze überhaupt was?
Bedanke mich jetzt schon im voraus bei allen.
Gruß

psychoMUELL, 14.12.2009@07:34 # 14 -

Hallo Thomas
du solltest dir einen Antrag besorgen und diesen Ausfüllen, abschicken – warten.

— Thomas, 14.12.2009@09:38 # 15 -

Hi Susanne,
danke für Deine schnelle Antwort.
Also muss ich einen:
»Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) = Erstantrag«
ausfüllen?
Das mit der Schwerbehinderung macht mich entwas stutzig, da ich ja nur nicht schwer tragen darf und sowas. Oder fällt alles was jemanden beeinträchtigt und den Begriff Schwerbehinderung?

Danke nochmal

lG Thomas

psychoMUELL, 14.12.2009@09:39 # 16 -

Hallo Thomas
körperliche und seelische Erkrankungen kann man dort angeben. Ja, du brauchst den Erstantrag.

— Solveig, 14.12.2009@16:13 # 17 -

Hallo Thomas,

an Deiner Stelle würde ich erstmal drei Dinge machen:

1. Dich informieren, mit welchem GdS Du mit Deinen Einschränkungen rechnen kannst (z.B. hier: www.bmas.de/portal/3…).
Achtung: bei mehreren Behinderungen wird nie einfach addiert, sondern ein Gesamt-GdS »ermittelt«! Zehnprozenter zählen dabei grundsätzlich nicht; Zwanzigprozenter häufig auch nicht.

2. Mit den behandelnden Fachärzten und dem Hausarzt über den geplanten Antrag reden – schon damit sie im Zweifelsfall wissen, was sie schreiben müssen.

3. Überlegen, ob der Antrag für Dich und in Deiner Situation wirklich sinnvoll ist.

Das Versorgungsamt macht von sich aus gar nichts! Ich habe im Sommer den Erstantrag gestellt und die Entlassungsschreiben der letzten drei Klinikaufenthalte (schwere Depressionen etc.) beigelegt. Ergebnis: 40% für psychische Erkrankungen, 40% auf eine zweite schwere chronische Erkrankung, die in den Entlassungsschreiben erwähnt war, dazu zweimal 10%; insgesamt 60%. Das Versorgungsamt hatte nicht einen der angegebenen Ärzte angeschrieben!!! Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Ergebnis: jeweils Hochstufung von 40 auf 50%, Berücksichtigung einer dritten Behinderung mit 10%; insgesamt 70%. Zumindest wegen der zweiten chronischen Erkrankung hatten sie jetzt den behandelnden Facharzt angeschrieben und um Stellungnahme gebeten! Meinen behandelnden Psychiater haben sie immer noch nicht angeschrieben! Schließlich steht nicht alles in den Entlassungsschreiben drin. Und mit der einen 10%-Einstufung bin ich auch nicht einverstanden. Jetzt werde ich wohl erneut Widerspruch einlegen…

Dein Arzt muß wissen, was in Deinem Fall alles eine Rolle spielt! Dazu können beispielsweise auch psychische Belastungen kommen, weil Du ein großer aktiver Fußballer warst und diesen Sport aufgrund Deiner Einschränkungen nicht mehr ausüben kannst oder ähnliches. Ich würde im Zweifel möglichst Fachärzte angeben, denn sie kennen sich in ihrem Fachgebiet besser aus. Der Hausarzt weiß meist nur das, was im Arztbrief steht…

Wenn der Vorschlag vom Arbeitsamt kommt, würde ich auf jeden Fall bedenken, ob ein GdB Dir bei der Arbeitssuche wirklich hilft! Es stimmt, daß Arbeitgeber für nicht besetzte Behindertenarbeitsplätze Abgaben zahlen müssen – aber das ist im Zweifel immer noch billiger, als jemanden mit größerem Urlaubsanspruch und erschwerter Kündigung (= mit Zustimmung des Integrationsamtes) einzustellen und zu beschäftigen! Und Du hast praktisch keinerlei Möglichkeit nachzuweisen, daß Du wegen Deiner Behinderung nicht eingestellt wurdest – im Zweifel war Dein Konkurrent einen winzigen Tick besser qualifiziert als Du… Ich habe mal versucht, wegen offensichtlicher Diskriminierung zu klagen. Ich hatte damals vergleichsweise gute Karten, weil ich vorher schon in dem fraglichen Unternehmen beschäftigt und außerdem einzige Bewerberin war! Dann flog ich durch die Gesundheitsprüfung. Reaktion meines Rechtsanwalts: Haben Sie schriftlich, daß Ihre Erkrankung schuld war? Nein? Dann haben Sie keine Chance! Und ich hatte noch nicht mal einen GdB!!! Obwohl ich schon seit Jahrzehnten Anspruch auf mindestens 50% GdS gehabt hätte, habe ich den Antrag erst gestellt, nachdem ich Erwerbsminderungsrente bezog! Denn aufgrund meiner psychischen Probleme habe ich keine Stelle sehr lange halten können, und eine festgestellte Schwerbehinderung hätte mir das Finden einer neuen Stelle praktisch unmöglich gemacht…

Du giltst erst als schwerbehindert, wenn Du auf mindestens 50% GdS kommst. Mit mindestens 30% kannst Du auf Antrag gleichgestellt werden. Das heißt, daß Du dann den verbesserten Kündigungsschutz bekommst, aber keinen Zusatzurlaub oder andere Nachteilsausgleiche. Die Gleichstellung wird dem aktuellen Arbeitgeber automatisch mitgeteilt. Ob man einen festgestellten GdS dem Arbeitgeber mitteilen muß, ist rechtlich umstritten. Die einen sagen ja, weil sie eine wichtige Einschränkung des Einsatzes des Arbeitnehmers bedeutet und der Arbeitsvertrag sonst nichtig sein kann. Die anderen sagen nein, weil es auf eine Diskriminierung Behinderter (zumindest derjenigen, denen man die Behinderung nicht ansieht) rauslaufen würde. Aber wie gesagt, im Zweifel war der gesunde Bewerber halt einen Tick besser geeignet…

Viele Grüße

Solveig

— Thomas, 16.12.2009@09:56 # 18 -

Guten Morgen,
Danke für deine ausführliche Antwort. Jetzt weiß ich auch zumindest mal, was mir das ganze bringen würde (erschwerte Kündigung etc.). Gibts sonst noch was »vorteilhaftes«? Meine Eltern möchten nämlich unbedingt das ich diesen Erstantrag stelle, aber ich weiß wie gesagt(bis auf deine genannten Punkte) nicht so recht was es mir bringt (sry, ist vllt nicht die richtige Wortwahl)

lG
Thomas

psychoMUELL, 16.12.2009@10:21 # 19 -

Hallo Thomas
wenn du Beamter bist oder schon lange im öffentlichen Dienst (über 6 Monate), dann solltest du das vielleicht in Erwägung ziehen. In großen Firmen könnte dir so ein Ausweis sicher helfen. Aber er ist sehr nachteilig, wenn du dich bewerben willst.

Wer stellt schon freiwillig einen Schwerbehinderten ein?
Hier noch einige Infos.

Vermutlich bekommst du in deinem Fall kaum Prozente. Such dir mal ein spezielles Rückenforum: www.diebandscheibe.d… und informiere dich dort.

— Thomas, 16.12.2009@14:44 # 20 -

Hi,
Rückenprobleme sind nicht so schwerwiegend wiie mein Sprunggelenk, deswegen musste ich bereits eine Ausbildung abbrechen.

Bin zur Zeit nach ner neuen Ausbildung am Suchen, reine Bürotätigkeit muss das in meinem Fall ja sein..d.h. durch diesen Ausweis erschwere ich mir meine Ausbildungssuche? Ist schwer genug…bin 22 Jahre alt un hab erst eine Ausbildung begonnen(siehe oben). Also wenn es dadurdh NOCH schwerer wird, brauch ich ja gar nicht erst suchen…nochmal danke an ALLE!!

psychoMUELL, 16.12.2009@14:46 # 21 -

Hallo Thomas
mit 22, da würde ich auf jeden Fall erst mal keinen Ausweis beantragen. Das kannst du später immer noch machen!

— Solveig, 16.12.2009@15:55 # 22 -

Hallo Thomas,

ich würde in Deinem Fall, wie Susanne schon schrieb, keinensfalls einen Antrag stellen! Die Nachteile überwiegen die Vorteile bei weitem! Meine Eltern hätten bereits in meinem zweiten Lebensjahr einen Antrag auf Schwerbehinderung für mich stellen können und damit eine Menge Steuern gespart – schließlich hätte ich damals noch das Kennzeichen H für hilflos erhalten. Sie haben darauf verzichtet, um mir eine Belastung im Berufsleben zu ersparen. Ich selbst habe wegen Nachteilen bei der Stellensuche ebenfalls auf einen Antrag verzichtet. So konnte ich immer guten Gewissens sagen, ich sei gesund! Schließlich sieht man mir keine meiner Erkankungen an. Ein Arbeitgeber kam jedoch in einem Kündigungsschutzprozeß auf die geniale Idee, daß mein Arbeitsvertrag wegen des Verschweigens meiner chronischen Erkrankung beim Vorstellungsgespräch nichtig sei! Ich wies meine Anwältin umgehend darauf hin, daß ich diese Erkrankung keineswegs angeben müsse, und das Thema war erledigt. Ich muß sie noch nicht mal dann angeben, wenn ich direkt nach Erkrankungen gefragt werde, weil die Frage nicht zulässig ist! Da Schweigen bei unzulässigen Fragen auch einen Antwort ist, ist sogar Lügen offiziell erlaubt. Wurde jedoch ein GdS festgestellt, sieht das anders aus und ist rechtlich umstritten (s.o.).

Eines würde ich allerdings machen: laß Dir Befunde und Arztbriefe über Deinen derzeitigen gesundheitlichen Zustand aushändigen und bewahre sie gut auf! Du kannst nämlich, wenn Du später mal einen Antrag stellen solltest, den GdS auch rückwirkend beantragen! Dazu mußt Du natürlich nachweisen, daß Deine Einschränkungen schon länger vorliegen. Ich bin auch gerade an diesem Punkt dran. Danach bin ich seit 1992 schwerbehindert – obwohl ich erst im Sommer dieses Jahres den ersten Antrag gestellt habe! Das Finanzamt berücksicht die entsprechenden Pauschbeträge ebenfalls rückwirkend – zumindest für einige Jahre, auch wenn der Steuerbescheid lange rechtskräftig ist.

Zu den Nachteilsausgleichen siehe beispielsweise hier: www.integrationsaemt….

Viele Grüße

Solveig

psychoMUELL, 16.12.2009@16:05 # 23 -

Solveig: Du kannst nämlich, wenn Du später mal einen Antrag stellen solltest, den GdS auch rückwirkend beantragen!

Das wusste ich leider auch nicht. Aber ich wurde ja auch nie vorher behandelt, weil ich ja offiziell nicht krank war, nur mich anders fühlte ;-), aber jahrelang sehr gut funktioniert habe!

Kommentarfunktion für diesen Artikel geschlossen.